Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0

Dem Stadtrat lag ein Auszug aus der Baunutzungsverordnung vor:

 

Das Mischgebiet gem. § 6 BauNVO sollte wie folgt eingeschränkt werden – (rot zu streichen bzw. nicht zulässig):

 

§ 6 Mischgebiete

  (1) Mischgebiete dienen dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören.

  (2) Zulässig sind

·                1.Wohngebäude,

·                2.Geschäfts- und Bürogebäude,

·                3.Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften sowie Betriebe des Beherbergungsgewerbes,

·                4.sonstige Gewerbebetriebe,

·                5. Anlagen für Verwaltungen sowie für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke,

·                6.Gartenbaubetriebe,

·                7.Tankstellen,

·                8. Vergnügungsstätten im Sinne des § 4a Abs. 3 Nr. 2 in den Teilen des Gebiets, die überwiegend durch gewerbliche Nutzungen geprägt sind.

  (3) Ausnahmsweise können Vergnügungsstätten im Sinne des § 4a Abs. 3 Nr. 2 außerhalb der in Absatz 2 Nr. 8 bezeichneten Teile des Gebiets zugelassen werden.

Mit der o.g. Einschränkung des Mischgebietes bestand nach Vorlage und Einsichtnahme im Stadtrat Einverständnis.


Der Stadtrat von Stadtprozelten beschließt die Neuaufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes zur Ausweisung eines, wie oben vorgelegt, eingeschränkten Mischgebietes „Hofthiergarten 10“  im Sinne von § 30 Abs. 1 BauGB.

 

Der Geltungsbereich wird wie folgt festgelegt:

 

Der Bebauungsplan soll die Flurnummer 3032 (teilweise – vorhandene Bebauung Haus und Ställe) der Gemarkung Neuenbuch umfassen.

 

Sobald die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung aufgezeigt werden können, wird die Stadt, die Ziele und Zwecke der Planung öffentlich darlegen und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben.

Nach Erstellung des Planentwurfes wird der Entwurf samt Begründung öffentlich ausgelegt. Hierauf ist durch Bekanntmachung hinzuweisen.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwe-send u. stimmbe-rechtigt

für

 

den Be-schluss

gegen

 

den Be-schluss

13

8

8

0