Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Zur Sicherung des Stadtentwicklungskonzeptes und zur Festlegung des Sanierungsgebietes allgemein ist noch eine Sanierungssatzung zu erlassen.

 

Mit ihr kann die Entwicklung gesteuert und überwacht werden.

Die Satzung eröffnet auch ein Vorkaufsrecht für die Stadt im Sanierungsgebiet.

 

Der Erlass einer solchen Satzung erfolgt in einem formellen Verfahren – ähnlich wie bei den Bebauungsplänen. Hierzu sind umfangreiche Arbeiten nötig.

Die Sanierungssatzung ist von der Städtebauförderung gefordert und an sich auch förderfähig. Kosten rund 17.000,00 €. Ein entsprechender Antrag wurde bereits gestellt.


Der Stadtrat von Stadtprozelten beschließt, zur Sicherung des Stadtentwicklungskonzeptes eine Sanierungssatzung auszuarbeiten und hierfür einen Förderantrag bei der Regierung von Unterfranken zu stellen.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwe-send u. stimmbe-rechtigt

für

 

den Be-schluss

gegen

 

den Be-schluss

13

12

12

0