Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0

Das Landratsamt Miltenberg legte mit Schreiben vom 04.08.2011 den Bericht der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle über die überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen von 2007 bis 2010 vor. Der Prüfbericht enthält 4 Textziffern zu denen Stellung zu nehmen ist:

Textziffer 1

      Der bestehende Rechnungsprüfungsausschuss hatte bisher mehrere Jahre zu             prüfen und hat mit der Rechnungsprüfung des Jahres 2010 am 18.10.2011 einen    aktuellen Stand erreicht.

Die Jahresabschlüsse 2002 bis einschl. 2007 wurden in Augenschein genommen und die Jahresrechnungen hierzu werden festgestellt.

Künftighin wird Sorge dafür getragen, zeitnahe Rechnungsprüfungen durchzuführen.

 

 

Textziffer 2

Die Durchführung der jährlichen Kassenprüfungen wird künftighin vom Kämmerer der Verwaltungsgemeinschaft vorgenommen.

 

 

Textziffer 3

Wie schon richtig angeführt ist die Stadt Vertragsnehmer bei der GASUF. Es verbleibt dem Stadtrat von Stadtprozelten den für alle seine kommunalen Liegenschaften bestehenden Vertrag zum 30.09.2012 zu kündigen.

Die Gemeinschaftsversammlung verweist die Anregung an den Stadtrat von Stadtprozelten.

 

 

Textziffer 4

Auch hierzu wird auf die Zuständigkeit der Stadt Stadtprozelten verwiesen. Es wird seitens der Gemeinschaftsversammlung bei den Vertretern der Stadt angeregt, die Klausel überprüfen zu lassen.

 

 

Die weiteren Anregungen aus dem Prüfbericht werden zur Kenntnis genommen und Gegenstand weiterer Veranlassungen sein.


Der Prüfbericht der staatlichen Rechnungsprüfungsstelle Miltenberg vom 01.08.2011 über die überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen von 2007 bis 2010 der Verwaltungsgemeinschaft Stadtprozelten wird von der Gemeinschaftsversammlung zur Kenntnis genommen.

Zu den einzelnen Textziffern des Prüfberichtes wird auf vorstehende Anmerkungen verwiesen.

 

Die Jahresrechnungen 2002 bis 2010 werden mit den nachstehenden Rechnungsergebnissen festgestellt:

 


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwe-send u. stimmbe-rechtigt

für

 

den Be-schluss

gegen

 

den Be-schluss

6

5

5

0