Im Stadtrat wurden mehrere Möglichkeiten diskutiert.
Herr Neu erläuterte anhand von Beispielen die mögliche Zuschussgebung.
Der Stadtrat von Stadtprozelten beschließt das Kommunale Förderprogramm in seiner vorgelegten Form.
Als Förderobergrenze werden 20.000,00 € pro Anwesen festgesetzt (Satzung 6.3.).
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungs-ergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwe-send u.
stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
13 |
11 |
11 |
0 |