Sitzung: 25.11.2011 Schulverbandsversammlung SVD
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0
Kämmerer Freund ging kurz auf die wichtigsten Daten des Haushaltes 2012 ein. Die Schulverbandsumlage erhöhe sich geringfügig um 2.100 € gegenüber dem Haushaltsjahr 2011 auf 189.800 €. Im Vermögenshaushalt ist eine Umlage von 10.000 vorgesehen. Hierzu erklärte der Verbandsvorsitzende, dass im Jahre 2012 die Anschaffung eines Aufsitzrasenmähers angedacht sei bzw. Stühle und Tische der einzelnen Klassenzimmer sukzessive erneuert werden sollen. Die vorhandenen überzähligen Materialien werden beiden Kindergärten Stadtprozelten und Dorfprozelten zur weiteren Verwendung angeboten.
Haushaltssatzung
des
Schulverbandes
Dorfprozelten/Stadtprozelten
Landkreis
Miltenberg
für
das
Haushaltsjahr 2012
Auf
Grund der Art. 9 des Bayrischen Schulfinanzierungsgesetzes – BaySchFG –, Art.
40 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und Art. 63
ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Schulverband folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der
als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird hiermit
festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen
und Ausgaben mit
230.600 Euro
und
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und
Ausgaben mit 30.000
Euro
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen
für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Schulverbandsumlagen
1.
Der durch Gebühren und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur
Finanzierung
von Ausgaben im Verwaltungshaushalt (Umlagesoll) wird auf
189.800 Euro
festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler
auf die Mitglieder des Schulverbandes
umgelegt (Verwaltungsumlage)
2.
Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende
Schülerzahl nach dem
Stand vom 01. Oktober 2010 auf 104 Verbandsschüler
festgesetzt.
3.
Die Verwaltungsumlage wird je
Verbandsschüler auf 1.825,00 € festgesetzt.
4.
Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur
Finanzierung von
Ausgaben im Vermögenshaushalt, wird für das
Haushaltsjahr 2012 auf 10.000 Euro
festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler
auf die Mitglieder des Schulverbandes
umgelegt (Investitionsumlage).
5.
Der Berechnung der Investitionsumlage wird die Schülerzahl nach dem
Stand vom
01. Oktober. 2011 mit insgesamt 104
Verbandsschülern zu Grunde gelegt.
6.
Die Investitionsumlage wird
je Verbandsschüler auf 96,15 € festgesetzt.
§ 5
Der
Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben
nach
dem Haushaltsplan wird auf
200.000 Euro
festgesetzt.
§ 6
Weitere
Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese
Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2012 in Kraft
Dorfprozelten,
den
Dem vorgelegten Haushalt und der Haushaltssatzung wird von der Verbandsversammlung zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
|
Abstimmungs-ergebnis: |
||
Gesamtzahl: |
Anwe-send u.
stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
3 |
3 |
3 |
0 |
Der Verbandsvorsitzende sprach dann die Zuweisung des Kindes Rahodan (Pflegeeltern Engel) durch das staatliche Schulamt an die Verbandsschule in Faulbach an. Der Werdegang der letztlich zu dieser Zuweisung führte, wurde von allen Verbandsmittgliedern als etwas befremdlich empfunden. Betont wurde jedoch allerseits, dass bei allen Handlungen das Wohl des Kindes im Vordergrund stehen müsse.