Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0

Kämmerer Freund ging kurz auf die wichtigsten Daten des Haushaltes 2012 ein. Die Schulverbandsumlage erhöhe sich geringfügig um 2.100 € gegenüber dem Haushaltsjahr 2011 auf 189.800 €. Im Vermögenshaushalt ist eine Umlage von 10.000 vorgesehen. Hierzu erklärte der Verbandsvorsitzende, dass im Jahre 2012 die Anschaffung eines Aufsitzrasenmähers angedacht sei bzw. Stühle und Tische der einzelnen Klassenzimmer sukzessive erneuert werden sollen. Die vorhandenen überzähligen Materialien werden beiden Kindergärten Stadtprozelten und Dorfprozelten zur weiteren Verwendung angeboten.

 

 

Haushaltssatzung

 

des

Schulverbandes Dorfprozelten/Stadtprozelten

Landkreis Miltenberg

für

 

das Haushaltsjahr 2012

 

 

 

Auf Grund der Art. 9 des Bayrischen Schulfinanzierungsgesetzes – BaySchFG –, Art. 40 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Schulverband folgende Haushaltssatzung:

 

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit                                                     230.600  Euro

und

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit                                                         30.000  Euro

ab.

 

 

§ 2

 

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 4

Schulverbandsumlagen

1.    Der durch Gebühren und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung

von Ausgaben im Verwaltungshaushalt (Umlagesoll) wird auf                                                                189.800  Euro

festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes

umgelegt (Verwaltungsumlage)

2.    Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem

Stand vom 01. Oktober 2010 auf 104 Verbandsschüler festgesetzt.

3.    Die Verwaltungsumlage wird je Verbandsschüler auf 1.825,00 € festgesetzt.

4.    Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von

Ausgaben im Vermögenshaushalt, wird für das Haushaltsjahr 2012 auf                                                     10.000 Euro

festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes

umgelegt (Investitionsumlage).

5.    Der Berechnung der Investitionsumlage wird die Schülerzahl nach dem Stand vom

01. Oktober. 2011 mit insgesamt 104 Verbandsschülern zu Grunde gelegt.

6.    Die Investitionsumlage wird je Verbandsschüler auf 96,15 € festgesetzt.

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben

nach dem Haushaltsplan wird auf                                                                                                       200.000 Euro

festgesetzt.

 

§ 6

 

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

 

§ 7

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2012 in Kraft

 

 

Dorfprozelten, den

 

 


Dem vorgelegten Haushalt und der Haushaltssatzung wird von der Verbandsversammlung zugestimmt.

 


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwe-send u. stimmbe-rechtigt

für

 

den Be-schluss

gegen

 

den Be-schluss

3

3

3

0

 

Der Verbandsvorsitzende sprach dann die Zuweisung des Kindes Rahodan (Pflegeeltern Engel) durch das staatliche Schulamt an die Verbandsschule in Faulbach an. Der Werdegang der letztlich zu dieser Zuweisung führte, wurde von allen Verbandsmittgliedern als etwas befremdlich empfunden. Betont wurde jedoch allerseits, dass bei allen Handlungen das Wohl des Kindes im Vordergrund stehen müsse.