Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Die Stadt Stadtprozelten wird gem. § 4 Abs. 1 BauGB als Träger öffentlicher Belange zur teilweisen Änderung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Wertheim Village“ – Vorentwurf vom 14.07.05 gehört.

 

Es ist vorgesehen die Grundflächenzahl von bisher 0,5 auf 0,8 zu erhöhen. An den Höhenangaben der Gebäude ändert sich nichts. Nunmehr stehen anstatt 9.800 m² Verkaufsfläche 13.500 m² Verkaufsfläche zur Verfügung.

 

In den daraus neu errichteten Gebäudeteilen sollen darüber hinaus ergänzende Nutzungen, wie etwa gastronomische Betriebe, Ausstellungsräume und sanitäre Anlagen eingerichtet werden. Die bisherige Nutzung wird somit nicht verändert.


Der Stadtrat von Stadtprozelten erhebt als Träger Öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zu dem vorliegenden Bebauungsplanänderungsentwurf „Sondergebiet Wertheim Village“ der Stadt Wertheim vom 14.07.05 keine Einwände.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwe-send u. stimmbe-rechtigt

für

 

den Be-schluss

gegen

 

den Be-schluss

13

11

11

0