Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Bgmin. Kappes gab die Stellungnahme der Verwaltung dem Stadtrat zur Kenntnis und verwies auf den Aufstellungsbeschluss am 22.09.11:

 

In der Zeit vom 25.11.-27.12.11 fand die frühzeitige Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange (Scoping) sowie eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung statt.

 

Seitens der Öffentlichkeit wurde keine Anregungen, Bedenken etc. vorgebracht.

 

Hierzu wurden 24 Behörden angeschrieben.

 

Keine Einwände haben vorgebracht:

 

  1. Immobilien Freistaat Bayern
  2. Handwerkskammer Unterfranken
  3. Regionaler Planungsverband
  4. IHK Aschaffenburg
  5. Amt für ländliche Entwicklung Ufr.
  6. Bayerischer Bauernverband
  7. Gemeinde Dorfprozelten
  8. Bayerisches Amt für Denkmalpflege, Bodendenkmäler
  9. Bayerisches Amt für Denkmalpflege, Bau- u. Kunstdenkmalpflege
  10. Regierung von Unterfranken, Katastrophenschutz
  11. Kabel Deutschland
  12. Telekom
  13. Amt für Ernährung, Landwirtschaft u. Forsten, Aschaffenburg
  14. Amt für Ernährung, Landwirtschaft u. Forsten, Miltenberg
  15. Staatliches Bauamt Aschaffenburg
  16. Vermessungsamt Klingenberg
  17. Eon Netz, Bamberg
  18. Wasserwirtschaftamt Aschaffenburg

 

Von folgenden Behörden lag keine Rückmeldung vor:

 

  1. AZV Südspessart
  2. WZV der Stadtprozeltener Gruppe
  3. Bund Naturschutz Bayern
  4. Kreisheimatpfleger

 

Bei folgenden Behörden lagen uns Stellungnahmen vor:

 

Eon Bayern, Marktheidenfeld, Anschreiben vom 07.12.11:

 

Lt. dem Schreiben der Eon Marktheidenfeld wurde eine Aktualisierung der vorhanden Leitungstrassen beigelegt und um Einarbeitung gebeten. Ansonsten bestanden keine Einwände. 

Die Aktualisierung wurde bereits veranlasst.

 

Landratsamt Miltenberg inkl. Fachabteilungen, Anschreiben vom 20.12.11:

 

A)   Bauplanungs- und Bauordnungsrecht

Für eine Teilfläche des Grundstückes Flurnummer 3023, die mit verschiedenen Gebäuden bebaut ist und im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als Fläche für Landwirtschaft ausgewiesen ist, soll ein Bebauungsplan „Hofthiergarten 10“ aufgestellt werden, der die Umwandlung dieser Teilfläche in ein Mischgebiet vorsieht. Der Flächennutzungsplan ist daher im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern.

 

Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Hofthiergarten 10“ besteht aus bauleitplanerischer und bauordnungsrechtlicher Sicht Einverständnis, sofern noch Folgendes beachtet wird:

 

Zur Kennzeichnung des Mischgebietes wurde die Farbe orange gewählt. Laut Planzeichenverordnung Nr. 1.2.2 ist für ein Mischgebiet die Farbe – braun mittel – zu wählen. Wir bitten die Farbgebung im Entwurf entsprechend anzupassen.

 

Der Stadtrat von Stadtprozelten stimmt der Farbwahl – braun mittel – zu.

 

B)   Natur- und Landschaftsschutz

Es soll das bisher landwirtschaftliche Anwesen einer teilweise gewerblichen Nutzung zugeführt werden. Eine geringfügige bauliche Erweiterungsmöglichkeit wurde geschaffen. Es erfolgte eine artenschutzrechtliche Prüfung der europarechtlich geschützten Pflanzen- und Tierarten in vereinfachter Form. Die Prüfung wird als ausreichend angesehen. Aus naturschutzrechtlicher Sicht besteht mit dem o.g. Vorhaben Einverständnis.

 

C)   Immissionsschutz

Die Orientierungswerte stimmen in ihrer Höhe mit den Immissionsrichtwerten gemäß der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm – vom 26.08.1998, GMBl 1998 Nr. 26 S. 503 ff, überein, die in der Regel bei der Beurteilung von Lärmimmissionen, die durch Anlagen verursacht werden, herangezogen wird. Die Abstände zwischen dem geplanten Mischgebiet und der bestehenden Wohnbebauung sind so groß, dass Immissionsschutzprobleme durch im Mischgebiet zulässige Nutzungen für die störempfindliche Bebauung am Ortsrand von Stadtprozelten nicht zu erwarten sind.

 

Verkehrslärm

Die Zufahrt zum geplanten Mischgebiet führt durch bestehendes Wohngebiet. Ob die Geräuschimmissionen für die betroffenen Wohngebiete zunehmen hängt von der Art der zukünftigen Betriebe ab. Laut Begründung zum Immissionsschutz soll Nachtarbeit nicht stattfinden. Wenn der Ausschluss von Nachtarbeit auch bei einer eventuellen Änderung der geplanten Betriebe sichergestellt werden soll, müssten verbindliche Regelungen in den Bebauungsplan aufgenommen werden.

 

Der Stadtrat von Stadtprozelten stimmt einer Aufnahme des Nachtarbeitsverbotes sowie der schalltechnischen Orientierungswerte nach dem Beiblatt zur DIN 18005 Teil 1 – in die Begründung zu.

 

Mobilfunk

Östlich des geplanten Mischgebietes befindet sich eine Mobilfunkstation. Zum Schutz vor elektromagnetischen Feldern wird auf die 26. BImSchV (Verordnung über elektromagnetische Felder) hingewiesen. Sie enthält Anforderungen zum Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft und zur Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen.

 

Luftreinhaltung

      Verkehrswege

Verkehrswege sollten aus der Sicht des Immissionsschutzes so ausgeführt werden, dass staubförmige Emissionen durch die Benutzung der Fahrwege vermieden werden.

 

      Benachbarte Landwirtschaftliche Nutzung

Nachdem angrenzende Grundstücke landwirtschaftlich genutzt werden, wird angeregt, in der Begründung bzw. in den Hinweisen zum Bebauungsplan zum Ausdruck zu bringen, dass mit gelegentlichen Geruchs-, Lärm- und Staubbelästigungen durch ortsüblich betriebene landwirtschaftliche Nutzflächen zu rechnen ist und diese hinzunehmen sind.

 

Der Stadtrat stimmt zu, eine entsprechende Klausel bzw. Hinweis mit aufzunehmen.

 

D)   Denkmalschutz

Aus denkmalschutzrechtlicher Sicht bestehen gegenüber o.g. Planung keine Bedenken.

 

E)   Wasser- und Bodenschutzgesetze

Aus wasserrechtlicher Sicht bestehen gegen die Aufstellung des o.g. Bebauungsplanes keine Einwände. Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg ist zu beachten.

 

F)   Brandschutz

Mit dem Wegfall der landwirtschaftlichen Privilegierung ist die Löschwasserversorgung auf 600 l/min für 2 h auszulegen. Die Gebäudehöhe ist auf max. 7 m zu beschränken, da ansonsten aufgrund der fehlenden Drehleiter die Brandschutzanforderungen nicht erfüllt werden können.

 

G)   Gesundheitsamtliche Belange

Grundsätzlich besteht mit der Änderung des Flächennutzungsplanes auf o.g. Teilfläche Einverständnis. Aus der Begründung geht hervor, dass das Anwesen Hofthiergarten 10 bereits an die öffentlichen Ver- und Entsorgungsanlagen angeschlossen ist. Mit der Änderung wird das o.g. Gebiet zukünftig als Mischgebiet dargestellt. Mit den in der Begründung vom September 2011 aufgeführten gewerblichen Nutzungen besteht Einverständnis. Eine Beeinträchtigung des Schutzgutes Mensch kann hier nicht erkannt werden. Trinkwasserschutzgebiete sind von dieser Änderung nach hier vorliegendem Kenntnisstand nicht betroffen.


Der Stadtrat von Stadtprozelten nimmt die eingegangen Stellungnahmen der TÖB zur Kenntnis.

 

Die vorgelegten Pläne der Fa. eon werden eingearbeitet.

 

Die vorgebrachten Einwände des Landratsamtes Miltenberg vom 20.12.11 werden wie vorab behandelt, ebenfalls in den Entwurf eingearbeitet und Berücksichtigt.

 

Die weitere Beteiligung der TÖB gem. § 4 BauGB sowie die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 BauGB kann nach der Einarbeitung der Änderungen erfolgen.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwe-send u. stimmbe-rechtigt

für

 

den Be-schluss

gegen

 

den Be-schluss

13

10

10

0