Bgmin. Kappes gab die Stellungnahme der Verwaltung dem Stadtrat zur Kenntnis und verwies auf den Aufstellungsbeschluss am 22.09.11:
In der Zeit vom 25.11.-27.12.11 fand die frühzeitige Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange (Scoping) sowie eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung statt.
Seitens der Öffentlichkeit wurde keine Anregungen, Bedenken etc. vorgebracht.
Hierzu wurden 24 Behörden angeschrieben.
Keine Einwände haben vorgebracht:
- Immobilien Freistaat Bayern
- Handwerkskammer Unterfranken
- Regionaler Planungsverband
- IHK Aschaffenburg
- Amt für ländliche Entwicklung Ufr.
- Bayerischer Bauernverband
- Gemeinde Dorfprozelten
- Bayerisches Amt für Denkmalpflege, Bodendenkmäler
- Bayerisches Amt für Denkmalpflege, Bau- u. Kunstdenkmalpflege
- Regierung von Unterfranken, Katastrophenschutz
- Kabel Deutschland
- Telekom
- Amt für Ernährung, Landwirtschaft u. Forsten, Aschaffenburg
- Amt für Ernährung, Landwirtschaft u. Forsten, Miltenberg
- Staatliches Bauamt Aschaffenburg
- Vermessungsamt Klingenberg
- Eon Netz, Bamberg
- Wasserwirtschaftamt Aschaffenburg
Von folgenden Behörden lag keine Rückmeldung vor:
- AZV Südspessart
- WZV der Stadtprozeltener Gruppe
- Bund Naturschutz Bayern
- Kreisheimatpfleger
Bei folgenden Behörden lagen uns Stellungnahmen vor:
Eon Bayern, Marktheidenfeld, Anschreiben vom 07.12.11:
Lt. dem Schreiben der Eon Marktheidenfeld wurde eine Aktualisierung der vorhanden Leitungstrassen beigelegt und um Einarbeitung gebeten. Ansonsten bestanden keine Einwände.
Die Aktualisierung wurde bereits veranlasst.
Landratsamt Miltenberg inkl. Fachabteilungen,
Anschreiben vom 20.12.11:
A)
Bauplanungs-
und Bauordnungsrecht
Für eine Teilfläche des Grundstückes Flurnummer 3023, die mit verschiedenen Gebäuden bebaut ist und im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als Fläche für Landwirtschaft ausgewiesen ist, soll ein Bebauungsplan „Hofthiergarten 10“ aufgestellt werden, der die Umwandlung dieser Teilfläche in ein Mischgebiet vorsieht. Der Flächennutzungsplan ist daher im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern.
Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Hofthiergarten 10“ besteht aus bauleitplanerischer und bauordnungsrechtlicher Sicht Einverständnis, sofern noch Folgendes beachtet wird:
Zur Kennzeichnung des Mischgebietes wurde die Farbe orange gewählt. Laut Planzeichenverordnung Nr. 1.2.2 ist für ein Mischgebiet die Farbe – braun mittel – zu wählen. Wir bitten die Farbgebung im Entwurf entsprechend anzupassen.
Der Stadtrat von Stadtprozelten stimmt der Farbwahl – braun mittel –
zu.
B)
Natur-
und Landschaftsschutz
Es soll das bisher landwirtschaftliche Anwesen einer teilweise gewerblichen Nutzung zugeführt werden. Eine geringfügige bauliche Erweiterungsmöglichkeit wurde geschaffen. Es erfolgte eine artenschutzrechtliche Prüfung der europarechtlich geschützten Pflanzen- und Tierarten in vereinfachter Form. Die Prüfung wird als ausreichend angesehen. Aus naturschutzrechtlicher Sicht besteht mit dem o.g. Vorhaben Einverständnis.
C)
Immissionsschutz
Die Orientierungswerte stimmen in ihrer Höhe mit den
Immissionsrichtwerten gemäß der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm –
TA Lärm – vom
Verkehrslärm
Die Zufahrt zum geplanten Mischgebiet führt
durch bestehendes Wohngebiet. Ob die Geräuschimmissionen für die betroffenen
Wohngebiete zunehmen hängt von der Art der zukünftigen Betriebe ab. Laut
Begründung zum Immissionsschutz soll Nachtarbeit nicht stattfinden. Wenn der
Ausschluss von Nachtarbeit auch bei einer eventuellen Änderung der geplanten
Betriebe sichergestellt werden soll, müssten verbindliche Regelungen in den
Bebauungsplan aufgenommen werden.
Der
Stadtrat von Stadtprozelten stimmt einer Aufnahme des Nachtarbeitsverbotes
sowie der schalltechnischen Orientierungswerte nach dem Beiblatt zur DIN 18005
Teil 1 – in die Begründung zu.
Mobilfunk
Östlich des geplanten Mischgebietes befindet
sich eine Mobilfunkstation. Zum Schutz vor elektromagnetischen Feldern wird auf
die 26. BImSchV (Verordnung über elektromagnetische Felder) hingewiesen. Sie
enthält Anforderungen zum Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft und
zur Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen.
Luftreinhaltung
Verkehrswege
Verkehrswege sollten aus der Sicht des Immissionsschutzes
so ausgeführt werden, dass staubförmige Emissionen durch die Benutzung der
Fahrwege vermieden werden.
Benachbarte
Landwirtschaftliche Nutzung
Nachdem angrenzende Grundstücke landwirtschaftlich genutzt werden, wird angeregt, in der Begründung bzw. in den Hinweisen zum Bebauungsplan zum Ausdruck zu bringen, dass mit gelegentlichen Geruchs-, Lärm- und Staubbelästigungen durch ortsüblich betriebene landwirtschaftliche Nutzflächen zu rechnen ist und diese hinzunehmen sind.
Der Stadtrat stimmt zu, eine entsprechende Klausel bzw. Hinweis mit
aufzunehmen.
D)
Denkmalschutz
Aus denkmalschutzrechtlicher Sicht bestehen gegenüber o.g. Planung keine Bedenken.
E)
Wasser-
und Bodenschutzgesetze
Aus wasserrechtlicher Sicht bestehen gegen die Aufstellung des o.g. Bebauungsplanes keine Einwände. Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg ist zu beachten.
F)
Brandschutz
Mit dem Wegfall der
landwirtschaftlichen Privilegierung ist die Löschwasserversorgung auf 600 l/min für
G)
Gesundheitsamtliche
Belange
Grundsätzlich besteht mit der Änderung des
Flächennutzungsplanes auf o.g. Teilfläche Einverständnis. Aus der Begründung
geht hervor, dass das Anwesen Hofthiergarten 10 bereits an die öffentlichen
Ver- und Entsorgungsanlagen angeschlossen ist. Mit der Änderung wird das o.g.
Gebiet zukünftig als Mischgebiet dargestellt. Mit den in der Begründung
vom September 2011 aufgeführten gewerblichen Nutzungen besteht
Einverständnis. Eine Beeinträchtigung des Schutzgutes Mensch kann hier
nicht erkannt werden. Trinkwasserschutzgebiete sind von dieser Änderung
nach hier vorliegendem Kenntnisstand nicht betroffen.
Der Stadtrat von Stadtprozelten nimmt die eingegangen Stellungnahmen der TÖB zur Kenntnis.
Die vorgelegten Pläne der Fa. eon werden eingearbeitet.
Die vorgebrachten Einwände des Landratsamtes Miltenberg vom 20.12.11 werden wie vorab behandelt, ebenfalls in den Entwurf eingearbeitet und Berücksichtigt.
Die weitere Beteiligung der TÖB gem. § 4 BauGB sowie die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 BauGB kann nach der Einarbeitung der Änderungen erfolgen.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungs-ergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwe-send u.
stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
13 |
10 |
10 |
0 |