Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Bgmin. Kappes führte aus:

 

Wie bereits bekannt, möchte sich die Fa. Hock trotz Straßen-/Hochwasserplanung erweitern. Durch die bisher geführten Gespräche konnte ein neues Konzept mit Erschließung für die Fa. Hock gemeinsam erarbeitet werden.

 

Die Umsetzung soll in zwei Schritten erfolgen. Als erstes soll der Anbau im ersten Gebäude (Büro etc.) erfolgen. Dieser Bauabschnitt befindet sich außerhalb der zukünftigen Straßentrasse.

Der zweite Abschnitt umfasst den Abbruch der jetzigen Produktionshalle mit anschließendem Neubau entlang der neuen Straßentrasse. Dieser kann dann erst erfolgen, wenn die neue Straßenführung bis zur neuen Hallenhöhe bereits erstellt wurde. (Bautechnische Vorgabe).

 

Um die Planung der Fa. Hock sowie der Stadt zu sichern ist unabhängig vom Planfeststellungsverfahren Baurecht zu schaffen. Deshalb ist vorgesehen einen vorhabensbezogenen Bebauungsplan aufzustellen und integriert einen städtebaulichen Vertrag (Vorhabensplan)  mit der Fa. Hock zu erarbeiten.

 

Der Vorhabensplan muss noch erarbeitet werden.

 

Aufgrund der Komplexität und Nähe zum Planfeststellungsverfahren sollte das Büro Neu die Planung übernehmen um nicht wieder ein anderes Büro einarbeiten zu müssen.

 

Der Stadtrat nahm Einsicht in den Lageplan (Geltungsbereichsabgrenzung).


Der Stadtrat von Stadtprozelten beschließt die Neuaufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Ausweisung eines Sondergebietes (Bootsbaubetrieb und Camping) „Mittelthor“ im Sinne von § 12i.V.m. § 30 BauGB.

 

Der Geltungsbereich wird wie folgt festgelegt:

 

Der Bebauungsplan soll die Flurnummern der Gemarkung Stadtprozelten:  1583, 1584, 1585, 1586, 1587/5 und Teilweise die Flurnummern: 110/3, 100/24, 1401, 1402, 1404, 1521/13, 1544, 1556, 1557, 1564, 1565, 1587/2, 1587/3 umfassen. (Vgl. auch Lageplan anbei).

 

Sobald die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung aufgezeigt werden können, wird die Stadt, die Ziele und Zwecke der Planung öffentlich darlegen und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben.

Nach Erstellung des Planentwurfes wird der Entwurf samt Begründung öffentlich ausgelegt. Hierauf ist durch Bekanntmachung hinzuweisen.

 

Mit der Ausarbeitung der Planung wird das Büro Neu aus Darmstadt beauftragt.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwe-send u. stimmbe-rechtigt

für

 

den Be-schluss

gegen

 

den Be-schluss

13

10

10

0