Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Das Bauvorhaben wurde bereits im Bauvorantragsverfahren behandelt – Beschluss vom 27.04.11.

 

Das Bauvorhaben liegt innerhalt der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§ 34 BauGB). (FPlan- MD-Gebiet).

 

Hier ist anzumerken, dass ein gewidmeter Eigentümerweg „Pfad am Kreuzbrunn“ vorhanden und freizuhalten ist. Der Pfad ist zwar nicht vermessen aber auf den vom Bauherrn beigefügten Bildern deutlich zu erkennen. Vgl. Auch Widmungsverfügung und Abbildung im Straßenbestandsverzeichnis (gelber Weg).

 

Eine Bebauung ist derzeit nur – wie bisher – unter Freihaltung des Pfades möglich.

 

Wir merken zudem an, dass solche alten Pfade derzeit gerne wieder belebt werden und zur Historie und Ortspräsentation beitragen können.

 

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.


Der Gemeinderat von Altenbuch stimmt dem Bauantrag des Herrn Dinkel Christian, Eichenstr. 2, 97901 Altenbuch zum Wohnhausabbruch und Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit 2 KFZ-Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 226, Gemarkung Oberaltenbuch, unter folgender Bedingung zu:

 

Die Bedingungen aus dem Beschluss des Gemeinderates Altenbuch vom 27.04.11 bleiben bestehen (der vorhandene und gewidmete Pfad am Kreuzbrunn (Bestandsverzeichnis 46 –Eigentümerwege) ist weiterhin freizuhalten; eine direkte Grenzbebauung ist somit nicht möglich.).


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwe-send u. stimmbe-rechtigt

für

 

den Be-schluss

gegen

 

den Be-schluss

13

11

11

0