Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Hochbehälter und Leitungsbau Altenbuch

 

1. Vors. Haider führte aus, dass derzeit die Baustelleneinrichtung erfolgt und es nach Ostern losgehen soll. Mittlerweile liege man bereits 14 Tage hinter dem Zeitplan; allerdings sollte der Fertigstellungstermin (15.09.) eingehalten werden.

1. Vors. Haider regte diesen Termin auch als offiziellen Einweihungstermin an.

Er werde auch weiterhin auf die Eihaltung des Termins drängen.

 

Bgmin. Kappes merkte an, dass dieser Termin bereits von den Schäfflern belegt sei.

 

1. Vors. Haider merkte weiterhin an, dass die Baugenehmigung seit rd. 8 Tagen vorliege.

Zudem sei ein geologisches Gutachten zum Baugrund notwendig gewesen. Bei der ersten Bohrung (2 Punkte) sei man auf Fels gestoßen und auch davon ausgegangen, dass der Untergrund felsig ist. Nun hat man festgestellt, dass der Fels zwar da ist (in 5m Tiefe) aber von einer Sandschicht abgedeckt wird. Deshalb war es zusätzlich nötig 500 m³ mehr abzugraben.

 

Verbandsrat Hegmann war der Ansicht, dass man bei dem Gutachter nachhaken sollte. Die Beschaffenheit des Bodens war von vornherein klar und absehbar.

Nach Einsichtnahme in das Gutachten stellte er fest, dass erst bei dem zweiten Ortstermin dem Gutachter die Ausführung in der Holzbauweise bekannt war. Hier gelte es eine Stellungnahme vom Ingenieurbüro einzuholen.

 

1. Vors. Haider regte weiterhin an, auf der Strecke vom Maschinenhaus Breitenbrunn zum Übergabeschacht Altenbuch ein Leerrohr mitverlegen zu lassen. Hierfür fallen allerdings Mehrkosten in Höhe von 14.380,00 € netto an.

Die Mehrkosten wurden bereits durch das Ing.-Büro BaurConsult geprüft.

 

Nach kurzer Diskussion befand man die Verlegung des Leerrohrs als sinnvoll.


Die Verbandsversammlung beschließt die Verlegung eines Leerrohrs auf 3,5 km Länge lt. dem Angebot der Fa. Ullrich GmbH, August-Ullrich-Str. 25, 97725 Elfershausen, vom 30.03.2012 über 17.112,91 € Brutto.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwe-send u. stimmbe-rechtigt

für

 

den Be-schluss

gegen

 

den Be-schluss

13

11

11

0

 

 

Maschinenhaus

 

1. Vors. Haider führte hierzu aus, dass das Elektro-Aufmaß fast fertigstellt sei.

Leider mache die Fa. Reitinger immer noch Probleme; er habe aber das Ing.-Büro darangesetzt.

 

Weiterhin fand ein Notstromaggregat-Test statt. Dabei wurde die Steuerungstechnik durch einen Bedienerfehler „abgeschossen“. Seit gut einer Woche fahre man nur mit dem Brunnen 1. Dieser hat weiterhin seine Schüttung 12 l/sec verbessert. Es ist vorgesehen auch einen Testlauf mit dem Brunnen 2 durchzuführen.

 

Verbandsrat Naun fragt nach, ob diesbezüglich Nachteile für den Verband bestünden.

 

1. Vors. Haider erwiderte, dass dies momentan nicht so sei – es laufe alles einwandfrei.

 

Notfallplan

 

1. Vors. Haider merkte weiterhin an, dass noch ein Notfallplan durch das Büro Hanauer für rd. 3.200,00 € netto erstellt werden müsse. Zudem liege die Gefahrenbeurteilung durch die Berufsgenossenschaft in Absprache mit Herrn Wolf vor. Auch hier müsse man noch einige Anschaffungen tätigen.

 

Leitungstrasse

 

1. Vors. Haider führte aus, dass die Leitungstrasse mit Pflöcken abgesteckt sei und 158 Grundstücke betroffen sind. Man sei derzeit noch in Verhandlungen.

 

Verbandsrat Löber fragte nach der Obstbaumentschädigung.

 

1. Vors. Haider erklärte, dass man noch keine Festlegung für die Obstbaumentschädigung getroffen hätte. Man könne noch einen Gutachter vom Landratsamt bestellen. Ansonsten ist eine Entschädigung von 3,00 €/m für den Leitungsbau vorgesehen.

 

Wasserqualität

 

Bgm. Wolz monierte die schlechte Wasserqualität (besonders die Nitratwerte) des neuen Brunnens und die Rückfragen aus der Bevölkerung. Er stellt deshalb den Antrag, die Wasserwerte durch eine Fachstelle gesundheitlich (für Babys, Allergiker etc.) beurteilen zu lassen und dann einheitlich in allen Gemeinden zu veröffentlichen.

 

1. Vors. Haider führte hierzu aus, dass das Gesundheitsamt das Wasser für i.O. befunden hat und auch weiterhin Kontrollen unterliegt. Herr Dr. Hanauer oder das Gesundheitsamt könnten diesbezüglich nachgefragt werden.