Der Verbandsvorsitzende begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt die Herren Breunig und Russ vom Ingenieurbüro BRS.

Herr Breunig stellte der Verbandsversammlung die im Zuge der Überrechung der Mischwasserbehandlungsanlagen im Einzugsgebiet der Kläranlage geplanten Maßnahmen und vorläufigen Kostenschätzungen hierzu eingehend vor.

Er erläuterte anhand von Tischvorlagen und Plänen die geplanten Sofortmaßnahmen und Restmaßnahmen für die künftigen Jahre. Als vorrangige Großbaumaßnahmen für das Jahr 2005 sind dabei der Bau des RÜB IV in Faulbach und die Abänderung des RÜB VII in Neuenbuch zu betrachten.

 

Zu dem ebenfalls für das Jahr 2005 vorgesehenem Einbau eines Kompaktabflussreglers in den vorhandenen Trossenschacht in Breitenbrunn, führte er aus, dass hierbei die Abflussverhältnisse wesentlich verbessert werden könnten.

Auf Grund der gegebenen Verhältnisse und Ermangelung eines Stromanschlusses sei keine komfortablere Ausführung, wie z.B. beim RÜB XII in Dorfprozelten vorgesehen, durchzuführen.

 

Eingehend erläuterte er anhand von Plänen den vorgesehenen Umbau des RÜB VII im Ortsteil Neuenbuch. Zur Auswechselung der vorhandenen Regenauslassleitung RÜB VIII in Stadtprozelten erklärte er, dass er diese Maßnahme bis zur Klärung einer eventuellen Hochwasserfreilegungsmaßnahme der Stadt Stadtprozelten zurückstellen möchte.

 

Zum geplanten Einbau eines Drosselschachtes mit Mess- und Regelstation beim RÜB XII in Dorfprozelten merkte Bürgermeister Riedel an, dass Überlegungen anzustellen wären, ob diese Maßnahme als Verbandsmaßnahme zu gelten habe, nachdem der anschließende Industriekanal nicht in der Nutzung des Verbandes liegt.

 

Herr Breunig erklärte weiter, dass die Gesamtplanung zur Zeit bei den Fachbehörden zur Überprüfung vorliege und nach Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis mit den baulichen Ausführungen begonnen werden könne.

Verbandsgeschäftsführer Freund fügte dem ergänzend hinzu, dass für das RÜB IV in Faulbach eine gehobene wasserrechtliche Erlaubnis vorliegt und mit der Ausführung des Bauwerkes sofort begonnen werden könne, sobald die haushaltsrechtlichen Vorraussetzungen gegeben sind.