Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Bgmin. Kappes führte aus, dass zur Bebauungsplanänderung (vorhabenbezogener Bebauungsplan Fa. Hock) auch parallel wieder der Flächennutzungsplan zu ändern ist.

 

Bisher weißt der Flächennutzungsplan ein Mischgebiet aus; eine Anpassung Sondergebiet ist notwendig.

Das Büro Neu wird diesen Schritt mitbearbeiten.


Der Stadtrat von Stadtprozelten beschließt eine Änderung des Flächennutzungsplanes, gem. § 2 Abs. 1 BauGB, der Stadt Stadtprozelten vom 21.07.1988 i.d.F.v. 11.05.2006 zur Ausweisung eins Sondergebietes (Bootsbaubetrieb und Camping) Mittelthor.

 

Der Geltungsbereich wird wie folgt festgelegt:

 

Die Flächennutzungsplanänderung  soll die Flurnummern der Gemarkung Stadtprozelten:  1583, 1584, 1585, 1586, 1587/5 und Teilweise die Flurnummern: 110/3, 100/24, 1401, 1402, 1404, 1521/13, 1544, 1556, 1557, 1564, 1565, 1587/2, 1587/3 umfassen.

 

Die voraussichtliche Geltungsbereichsgrenze kann dem beigefügten Lageplan entnommen werden.

 

Zur Planung wird das Ing.-Büro  Neu, Liebigstraße 4, 64293 Darmstadt, beauftragt.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwe-send u. stimmbe-rechtigt

für

 

den Be-schluss

gegen

 

den Be-schluss

13

11

11

0