Bgmin. Kappes führte aus, dass zur Bebauungsplanänderung (vorhabenbezogener Bebauungsplan Fa. Hock) auch parallel wieder der Flächennutzungsplan zu ändern ist.
Bisher weißt der Flächennutzungsplan ein Mischgebiet aus; eine Anpassung Sondergebiet ist notwendig.
Das Büro Neu wird diesen Schritt mitbearbeiten.
Der Stadtrat von Stadtprozelten beschließt eine Änderung des Flächennutzungsplanes, gem. § 2 Abs. 1 BauGB, der Stadt Stadtprozelten vom 21.07.1988 i.d.F.v. 11.05.2006 zur Ausweisung eins Sondergebietes (Bootsbaubetrieb und Camping) Mittelthor.
Der Geltungsbereich wird wie folgt festgelegt:
Die Flächennutzungsplanänderung soll die Flurnummern der Gemarkung Stadtprozelten: 1583, 1584, 1585, 1586, 1587/5 und Teilweise die Flurnummern: 110/3, 100/24, 1401, 1402, 1404, 1521/13, 1544, 1556, 1557, 1564, 1565, 1587/2, 1587/3 umfassen.
Die voraussichtliche Geltungsbereichsgrenze kann dem beigefügten Lageplan entnommen werden.
Zur Planung wird das Ing.-Büro Neu, Liebigstraße 4, 64293 Darmstadt, beauftragt.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungs-ergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwe-send u.
stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
13 |
11 |
11 |
0 |