Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Die Gemeinde Faulbach beabsichtigt den Schörgensgraben aufgrund von Absackungen und Ausspülungen in einem Teilbereich neu auszubauen.

 

Das Landratsamt Miltenberg (Wasserrecht) merkt hierzu an, dass wegen des laufenden Aufhebungsverfahrens für das Wasserschutzgebiet des WZV, von der derzeit noch erforderlichen Befreiung von der Schutzgebietsverordnung abgesehen wird.

 

Der Gemeinderat nahm Einsicht in die Planunterlagen. 


Der Gemeinderat von Altenbuch erteilt zur wasserrechtlichen Plangenehmigung nach § 68 WHG der Gemeinde Faulbach zum Teilausbau des Schörgersgrund auf Grundlage der Aktenheftung vom 05.03.12 sein Einverständnis.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwe-send u. stimmbe-rechtigt

für

 

den Be-schluss

gegen

 

den Be-schluss

13

11

11

0