Beschluss: Kenntnis genommen

Der hierzu anwesende Architekt Fuchs ging zunächst auf die nunmehr vor dem Abschluss stehende Sanierung der Toilettenanlagen und Brandschutzmaßnahmen ein. Die Gesamtmaßnahmen waren laut Kostenschätzung vom 21.02.2011 mit 146.126,00 € ausgewiesen. Nach Vorlage aller Schlussrechnungen beläuft sich nunmehr die Endsumme auf 138.250,00 €, so dass mit rund 7.800,00 € unter der Kalkulation abgeschlossen werde. Nachzuholen ist der Einbau der Rauchmelderanschlüsse, sowie das Auswechseln der Eingangstüre.

Außerdem gab Architekt Fuchs zu bedenken, dass bei der Ganztagesschule die Eingangstüre als nach außen öffnende Fluchttüre auszubilden ist. Er regte an, dass sich hier die Verbandsführung mit dem seinerzeitigen Architekten in Verbindung setze.

Fuchs stellte dann die Einzelpositionen der angedachten Sanierungsarbeiten vor. Bezüglich der Schulküche wurde die Einrichtung mit den Fachlehrern und der Schulleitung abgesprochen. Er wies darauf hin, dass die derzeitige Einrichtung noch die Ersteinrichtung von vor ca. 40 Jahren ist.  Abzuklären sei noch, ob Gas- oder Elektroanschlüsse verlegt werden. Die Bruttokosten für die Schulküche belaufen sich auf 63.277,06 € laut Kostenschätzung vom 03.05.2012.


Als nächstes wurden von ihm die in der Turnhalle auszuführenden Arbeiten angesprochen. Offen sei für ihn noch in diesem Bereich, was unterhalb des jetzigen Hallenbodens anzutreffen ist. Die Sanierungsarbeiten sind nicht insgesamt in den Schulferien abzuwickeln. Trotzdem rät er den Firmen kein zu enges Zeitfenster zu setzen. Die Kosten für die Turnhallensanierung belaufen sich laut Kostenschätzung auf 225.979,78 €. Außerdem ist zu sanieren das Dach der Turnhalle mit geschätzten Kosten von 71.745,25 € nachdem das Selbe undicht ist.

 

Im Anschluss daran steht auch eine Sanierung des angrenzenden Flurdaches mit geschätzten Kosten von 25.357,50 € an. Insgesamt belaufen sich die Baumaßnahmen auf eine geschätzte Bruttosumme von 386.359,59 €.

 

Die Verbandsversammlung erklärte sich damit einverstanden, dass die Ausschreibung der einzelnen Gewerke durch den Architekten, nach Genehmigung des Haushaltes durch die Kommunalaufsicht, zügig erfolgen soll.