Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Dieser TOP wurde vorgezogen und als erster behandelt.

 

Bgmin. Kappes begrüßte zu diesem TOP Herrn Adamek von der Staatsforstverwaltung, Herrn Revierförster Boxan vom Gräflichen Forstamt Erbach sowie die Sachverständigen Herrn Kessler und Herrn Weireich. 

 

Im Jahre 2003 hat der Stadtrat den Beschluss für das neue Forsteinrichtungswerk gefasst. Am 09.11.2004 erfolgte eine Vorstellung der Ergebnisse vor Ort und nach Abschluss aller Arbeiten könne heute das neue Forsteinrichtungswerk vorgestellt werden.

 

Herr Adamek wies darauf hin, dass die Bewirtschaftung des Waldes durch das Waldgesetz geregelt sei. Letzteres habe seit 01.07. 2005 eine neue Fassung erhalten. Der Gemeindewald ist hiernach vorbildlich und nachhaltig zu bewirtschaften. Das Forsteinrichtungswerk sei Staatsaufgabe, jedoch zu 50% von der jeweiligen Kommune finanziell mit zu tragen.

Durch die Erkundung der forstlichen Standorte werden die Grundlage für eine ökologisch sinnvolle und nachhaltige Bewirtschaftung gelegt. Daraus resultiere dann die Forstbetriebsplanung der nächsten 20 Jahre. Nach 10 Jahren erfolge eine für die Kommune kostenlose Inspektion, in der die heutigen Vorgaben überprüft werden.

 

Der Sachverständige Herr Weirich stellte dann das Ergebnis der Standorterkundung vor. Grundlagen derselben sind zum einen die geographische Lage, das Klima, die Höhenlage sowie die natürliche Waldgesellschaft der einzelnen Standorte. Der eigentliche Untersuchungsgegenstand ist der Boden mit Humusschicht und Bodentyp. Der Eintrag erfolgt in einer Standortkarte und einem Operrat mit schriftlicher Erläuterung des Ergebnisses. Dabei erfolgt die Kennzeichnung der Standorte in einem drei-ziffrigen Dezimalsystem. Aus einer Standortstabelle können dann Bestockungsvorschläge unter zu Hilfenahme einer Baumarteneignungstabelle abgeleitet werden.

 

Auf Anfrage von Stadtrat Haider, ob aus der Standorterkundung Aufschlüsse für die Trinkwasserversorgung gezogen werden können, gab Herr Adamek zu bedenken, dass nur die Oberflächen untersucht wurden. Unterirdische Störungen in der Buntsandsteinschicht und die Zerklüftung derselben lassen Grundwasserströmungen nur sehr schwerlich an der Oberfläche ableiten. Die Trinkwasserqualität jedoch lasse sich durch eine entsprechende Waldbewirtschaftung beeinflussen. Zielrichtung sei dabei das vorhandene Potential im Stadtwald einer langfristigen Optimierung zuzuführen. Unter langfristig seien dabei mindestens 150 Jahre zu verstehen.

 

Auf Anfrage von Stadtrat Roth, erklärte er, dass wo es auch immer möglich sei, auf Naturverjüngung gesetzt werde.

 

Der Sachverständige Herr Kessler leitete mit den Worten ein, dass er als gute Nachricht überbringen könne, dass der Stadtwald Stadtprozelten auf dem besten Wege sei. Nach den aufgefunden Aufzeichnungen der Waldbewirtschaftung Stadtprozeltens von vor 140 Jahren, lasse sich ableiten, dass in den letzten 200 Jahren gut gewirtschaftet wurde. Ab etwa 1910 wurde das Laubholz wieder eingebracht, nachdem vorher die Kahlschläge mit Nadelhölzer wieder bestockt wurden.

Auch die Holzvorräte sind gestiegen uns zwar seit 1954 von seinerzeit 150 fm/ha auf nunmehr 250 fm/ha. Dies vor allem auch vor dem Hintergrund beachtlich, dass abweichend von den Plänen mehr Holz eingeschlagen wurde.

Herr Kessler bewertete dann die im einzelnen von ihm angetroffenen Baumarten, z.B. sollte auf die Bestockung mit Kiefer keinen Wert mehr gelegt werden, da nur C-Holz erwirtschaftet werden könne.

Der Waldwegebau wurde mit 39 lfm/ha von ihm für ausreichend erachtet, jedoch lasse der Ausbaustandart zu wünschen übrig.

Der Rehwildbestand sei hoch aber noch tragbar. Die durch das Rotwild verursachten starken Schälschäden seien jedoch nicht mehr tragbar, da 25% aller Fichtenbestände geschält sind.

Die angetroffene erste Altersklasse (Alter 1-20 Jahre) entspricht der Zielbestockung der Forsteinrichtung.

Aufgrund des Holzzuwachses wurde auch von ihm ein neuer Hiebsatz von jährlich 4470 fm = 6,9 fm pro Jahr und ha errechnet. In den letzten 25 Jahren betrug dieser Wert 5,2 fm pro Jahr und ha. Der Hiebsatz sei zwar hoch, bewege sich aber immer im Rahmen der Nachhaltigkeit. Im Stadtwald habe er viele Altholzbestände angetroffen. Der Hiebsatz sei nicht jährlich zu erfüllen, sondern auf 10 Jahre zu sehen. Einflüsse bringen dabei der Holzmarkt bzw. – Preis und die jeweilige Waldsituation mit sich.

Eine weitere interessante Zahl habe er mit dem theoretischen Bedarf von 2,7 Vollarbeitskräften für die Waldbewirtschaftung ermittelt.

 

Abschließend zeigte er die Schwerpunkte der Forsteinrichtung anhand von Schaubildern auf und gab den Stadträten mit auf den Weg, dass der Wald das größte Vermögen der Stadt darstelle.

 

Herr Adamek fügte dem ergänzend hinzu, dass das Forsteinrichtungswerk in einem Flächensoll verbindlicher Vorgaben der Nutzung beinhaltet uns hieraus die jährliche Betriebsplanung abgeleitet werden muss. Der dann zu erstellende jährliche Nachweis erfolgt im Betriebsbuch. Es erfolge die Hinführung des Waldes zu einer wertvolleren Holznutzung. Wichtig ist dabei die Erfüllung des Flächensolls und nicht des Massensolls, das überschritten bzw. unterschritten werden kann.


Der Stadtrat nimmt die Ausführungen zur Standorterkundung und Forstbetriebsplanung für den Stadtwald Stadtprozelten zur Kenntnis und erteilt zu dem neuen Forsteinrichtungswerk seine Zustimmung.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwe-send u. stimmbe-rechtigt

für

 

den Be-schluss

gegen

 

den Be-schluss

13

11

11

0