Beschluss: zurückgestellt

Nach Meinung des Lehrerkollegiums funktioniere die Lüftungsanlage nicht ordnungsgemäß. Über den Architekten wurde deshalb eine Überprüfung durch die bauausführende Firma veranlasst. Dabei wurde festgestellt, dass die Lüftungsanlage einwandfrei arbeite. Sie sei nun mehr auf eine Leistung von 60 % zurückgefahren. Die Gewährleistung für die Lüftungsanlage beträgt 1Jahr. Es erfolgt noch eine Abstimmung mit dem Architekten der Firma und der Schulleitung in dieser Angelegenheit, weshalb er eine Beschlussfassung zu diesem Punkt zurück stellt.