Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 11

Bgmin. Kappes trug zu diesem Bauvorhaben vor, dass das Bauvorhaben privilegiert gem. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB ist. Das Bauvorhaben wurde bereits ohne gültige Baugenehmigung errichtet. (Genehmigungsfrei wären 10 m³ Rauminhalt – gebaut wurden 14,352 m³).

Eine bereits im Vorfeld (durch Landratsamt und Stadt) der eon-AG mitgeteilte und gewünschte Anpassung der Trafoeinheit in das Ortsbild war anfangs nicht zu erkennen.

 

Auf Wunsch der Verwaltung wurde ein Alternativvorschlag eingeholt. Die Fa. eon wäre nunmehr bereit das Modul mit einer schwarz-weiß gestalteten Holzschalung zu versehen, wobei die Farbgestaltung offen ist, d.h. die Stadt kann hier die Farben festlegen.

Die Ost- u. Westansicht muss lt. eon unverkleidet bleiben, da hierüber die Entlüftung der Station erfolgt. Weitere Alternativen, Dachaufbauten etc. sind lt. dem Anschreiben der Fa. eon vom 15.09.05 technisch nicht möglich.

Eine Eingrünung wurde aufgrund von anfallenden Pflegemaßnahmen und weiterer Grundbereitstellung negativ seitens der Fa. eon bewertet.

Das Bauvorhaben passt sich nicht in das Landschafts-/Ortsbild ein; es liegt deshalb eine Beeinträchtigung der öffentlichen Belange gem. § 35 Abs. 3 Nr. 5 BauGB vor.

 

Der Flächennutzungsplan sieht hier Flächen für die Landwirtschaft vor.

 

Das Bauvorhaben liegt in der Nähe einer 110-kv Leitung.

 

Die Nachbarunterschriften sind unvollständig.

 

In der sich anschließenden Diskussion kam zum Ausdruck, dass in Bezug auf die Ansicht des Weilers Hofthiergarten der Standort der Station sehr unvorteilhaft ist. Mit der von eon vorgeschlagenen 2-seitigen Verkleidung will sich der Stadtrat nicht abfinden. Sollte eine Versetzung der Station nicht möglich sein müsse auf jeden Fall eine der Ansicht des Hofthiergartens entsprechende Gesamtverkleidung der Station erfolgen.

 


Der Stadtrat von Stadtprozelten stimmt dem Bauvorhaben der e-on Bayern, Prüfeninger Str. 20, 93049 Regensburg zur Errichtung einer Trafostation auf dem Grundstück Fl.Nr. 3031, Gemarkung Neuenbuch zu.

 

Der Stadtrat begründete seine Ablehnung damit, dass die bereits errichtete Station sich nicht in das Umgebungsbild des Weilers Hofthiergarten einfügt (Beeinträchtigung des Landschafts- u. Ortsbildes gem. § 35 Abs. 3 Nr. 5 BauGB). Der Stadtrat sprach sich für eine Versetzung der der Station bzw. für den Fall, dass dies nicht möglich sein sollte, für eine allseitige, sich in die Gesamtansicht des Weilers einfügende Verkleidung der Trafostation aus.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwe-send u. stimmbe-rechtigt

für

 

den Be-schluss

gegen

 

den Be-schluss

13

11

0

11

 

Somit abgelehnt.