Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Die Fa. SHE plant im Industriegebiet Dorfprozelten ein Biomasseheizkraftwerk + Pelletwerk.  Das Pelletwerk wird über einen Bauantrag abgehandelt; heute steht das Biomasseheizkraftwerk im Rahmen der Immssionsschutzrechtlichen Genehmigung auf der Tagesordnung.

 

Es ist geplant, das Biomasseheizkraftwerk wie folgt zu nutzen:

 

1/3 zur Stromerzeugung

2/3 zur Wärmeerzeugung.

 

Die Feinstaub und Pilzsporenbelastung sind laut Erläuterungsbericht im gesetzlichen Rahmen.

 

Bezüglich der TA-Lärm weißen wir darauf hin, dass das Anwesen „Am Gräulesberg 33“ als WA-Gebiet (allgemeines Wohngebiet) angesehen wurde, sich hier aber eine Sozialstation mit Tagespflege der Caritas befindet.

Unserer Ansicht nach müsste hierauf Rücksicht genommen werden, zu mindestens zur Tageszeit. Die Berechnung der TA-Lärm würde sich dann wie folgt darstellen:

 

Berechnung lt. Erläuterungsbericht im WA-Gebiet wie folgt:

 

Tag     55 dB(A) – 6 dB(A)   = 49 dB(A)                 Unterlagen:   45,5 dB(A)

Nacht 40 dB(A) – 6 dB(A)   = 34 dB(A)                 Unterlagen:   33,3 dB(A)

 

Berechnung lt. TA-Lärm für Pflegeanstalten würde sich folgendes Bild darstellen:

 

Tag     45 dB(A) – 6 dB(A)   = 39 dB(A)                

Nacht 35 dB(A) – 6 dB(A)   = 29 dB(A)

 

Lt. Rücksprache mit dem Landratsamt ist die Ansetzung als WA-Gebiet schon vorteilhalft, da Pflegestationen auch im Mischgebiet zulässig wären; allerdings gäbe es noch die Möglichkeit den rechnerischen Abzug auf – 10 dB(A) zu fordern um eine Betrachtung der Vorbelastung sicher ausschließen zu können.

 

Bgmin. Kappes übergab dann das Wort an Herrn Roland Weber, dem Geschäftsführer der Firma SHE. Herr Weber führte aus, dass ursprünglich nur ein Pelletwerk geplant gewesen sei, für den Trocknungsprozess des Selben wird jedoch eine Heizung benötigt. Aus dem Grund wurde ein Blockheizkraftwerk angegliedert, das der Kraftwärmekopplung mit Stromerzeugung dient. Für das Pelletwerk laufe ein Bauantrag über die Gemeinde Dorfprozelten. Für das Blockheizkraftwerk laufe nun mehr die Anhörung des Landratsamtes zu Immissionen und Emissionen. Die Auflagen selbst, werden dann vom Landratsamt vorgegeben.

Er erklärte, dass der Schadstoffausstoß mit 20mg/m³ Raumluft eingehalten werde.

Auch die Lärmpegel liegen um den, mit einem Abzug von 6dB(A), verminderten Richtwerten. Der Abzug erfolgt unter Berücksichtigung des vorhandenen Umgebungslärmes. In Sachen Umweltschutz seien keine Auflagen zu erwarten.

Eingeleitet werden musste auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung. Des Weiteren wurde ein Brandschutzgutachten erstellt.

 

Auf Anfrage von Stadträtin Markert erklärte er, dass in Bezug auf die Lärmbelastung, die kritischen Punkte wie das Mehrgenerationenhaus am Gräulesberg, in die Überprüfung einbezogen wurde. Er erläuterte dann anhand eines Lageplanes die vorgesehenen Standorte der einzelnen Anlageteile. Auf Anfrage erklärte er weiter, dass keine Verwendung von Altholz/Pressspannplatten etc. erfolgt. Zu 50 % werde Abfallholz aus der Landschaftspflege und zu weiteren 50% Industrieholz aus der Waldbewirtschaftung verwertet. In den Anliefer- und Ablieferzeiten von 6:30 bis 22:00 Uhr werden stündlich 2-3 LKW den Betrieb anfahren. Die Anlage läuft 24 Std. am Tag in 7 Tagesbetrieb. Vor Ort werden 20 Arbeitsplätze geschaffen. Außerdem stehen durch die Synergieeffekte weitere 20 Arbeitsplätze im Raum.

 

Auf Anfrage von Stadtrat Piplat erklärte er, dass die von ihm genannten Werte für die gesamte Anlage Blockheizwerk inkl. Pelletwerk einzuhalten sind. Die Auswirkungen der verschiedenen Lärmpegel auf die Messstandorte erklären sich durch die Anordnung der einzelnen Anlage im Betriebsgelände.

 

Seitens Stadtrat Piplat wurde darauf hingewiesen, dass die Aussagen unter Punkt 6.2.8 Seite 39 im Gegensatz zu der darüberstehenden Tabelle 6 stehen, wonach die um 6dB reduzierten Emissionsrichtwerte der TA-Lärm für die jeweilige Gebietseinstufung an allen maßgeblichen Immissionsorten in Tagzeitraum um mind. 2 dB(A) und im Nachtzeitraum um mind. 8 dB(A) unterschritten werden.

Bei dem ausgewiesenen Beurteilungspegel für den Standort am Gräulesberg 33 mit einem Nachtwert von 33,3 dB(A) sei diese Aussage unzutreffend.

 

Stadtrat Tauchmann regte an, in die Stellungnahme auch ein Hinweis auf den Transportweg Main bzw. Schiene einzubringen.

 

Auf den Baubeginn angesprochen erklärte Herr Weber, dass dieser für das Frühjahr 2013 vorgesehen sei und eine Inbetriebnahme im Frühjahr 2014 erfolgen soll.


Im Rahmen der Beteiligung gem. § 10 Abs. 5 BImSchG verlangt der Stadtrat von Stadtprozelten für die Errichtung, den Betrieb eines Biomassenheizkraftwerkes, durch die Spessartholzenergie SHE GmbH & Co. KG, in Dorfprozelten, Industriestr.17, in Bezug auf den Immissionspegel, den rechnerischen Abzug von 10 dB(A) von den Immissionsrichtwerten nach der TA-Lärm, um zuverlässig Beeinträchtigungen für die Einwohner und Einrichtungen der Stadt Stadtprozelten auszuschließen. Besonders werde in diesem Zusammenhang die Tagespflege sowie insgesamt die Verkehrssituation durch die historischen Gänge Altstadt aufgeführt. Hingewiesen wird seitens des Stadtrates auch auf die unstimmige Aussage in Anschluss an die Tabelle 6 (Seite 38) der Antragsunterlagen in Bezug auf die Aussage der Unterschreitung von 8 dB(A) der TA-Lärm Richtwerte in der Nachtzeit in Bezug auf den Standort am Gräulesberg 33, Stadtprozelten.

Weiterhin verweist der Stadtrat von Stadtprozelten darauf, dass in Bezug auf die Reduzierung des LKW-Verkehrs den Betreibern die Möglichkeit der Nutzung der Wasserstraße Main bzw. des Schienenverkehrst angetragen werden sollte.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwe-send u. stimmbe-rechtigt

für

 

den Be-schluss

gegen

 

den Be-schluss

13

9

9

0

 

 

Bei der sich anschließenden Möglichkeit der Bürgerfragen zu diesem Tagesordnungspunkt, bezweifelte der anwesende Bürger Edgar Prokopf die von Herrn Weber vorgestellten Werte und äußerte seine Bedenken insgesamt hinsichtlich der Anlage.

Herr Weber beantwortete dann auch Anfragen des Bürgers Michael Gössl, der zum einen darauf verwies, dass im Internet ausgeführt sei, dass die Firma auch Altholz verwerte. Hierzu entgegnete Herr Weber, dass dies nicht den Tatsachen entspreche, nachdem nur Holz der Güteklasse A1 verwertet werden dürfe.

 

Zu einer weiteren Anfrage von Herrn Gössl erklärte er, dass eine Wärmeabgabe nur in geringer Menge erfolgt. Die Firma SHE sei diesbezüglich mit der angrenzenden Firma Magna in Kontakt getreten. SHE benötige die erzeugte Wärme in der Hauptsache selbst für den Trocknungsprozess im Pelletwerk.

Auf Anfrage erklärte er außerdem, dass keine Liefererklärungen mit Zulieferungen bisher abgeschlossen wurden.

In Bezug auf das Industrieholz erklärte 2.Bgm. Adamek, dass der Markt hierfür jetzt schon vorhanden sei. Die Errichtung des Werkes ändere an den jetzt schon bestehenden Waldbewirtschaftungsmaßnahmen nichts. Es sei vielmehr davon auszugehen, dass die Firma für den Betrieb ihres Werkes einen großen Einzugsbereich in Anspruch nehmen müsse.

 

Zu einer weiteren Anfrage von M.Gössl hinsichtlich der Mitverbrennung von Müll erklärte Weber, dass die Anlage darauf nicht ausgerichtet sei.