Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Die Öffentliche Auslegung und Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 27.02. bis 28.04.12 statt.

 

Es wurden keine Einwände gegen die 5. Flächennutzungsplanänderung erhoben.

 

Nach Feststellung der Flächennutzungsplanänderung kann die Vorlage an das Landratsamt erfolgen.

Liegt die Genehmigung vom Landratsamt vor, kann der die Veröffentlichung erfolgen.


Der Stadtrat von Stadtprozelten stellt hiermit den vom Ingenieurbüro Johann & Eck, Erftstr. 31a, 63927 Bürgstadt, gefertigten Planung zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes „Hofthiergarten 10“ mit Begründung vom 13.03.2012 in der Fassung vom 26.01.2012, zweckmäßig fest. 


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwe-send u. stimmbe-rechtigt

für

 

den Be-schluss

gegen

 

den Be-schluss

13

9

9

0