Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Im Rahmen der überörtlichen Rechnungsprüfung mahnt die Staatliche Rechnungsprüfungsstelle Miltenberg die Gemeinde an, die weit unter dem Landkreisschnitt liegende Hundesteuer unter Berücksichtigung der Haushaltslage der Gemeinde spürbar zu erhöhen.

Die Gemeinde erhebt z.Zt. für den 1. Hund 20,00 €, für den 2. Hund 25,00 € und für den 3. Hund 30,-- €.  Die Steuer für einen Kampfhund würde das 15-fache des Satzes für den 1. Hund betragen.

Die Hundesteuer ist eine Jahressteuer, die jeweils zum 01.04. eines Kalenderjahres zur Zahlung fällig wird.

 

Es wird vorgeschlagen: Die Hundesteuer ab 01.01.2013 wie folgt zu erhöhen:

 

Für den 1. Hund 40,-- €

Für den 2. Hund 55,-- €

Für den 3. Hund 70,-- €

Kampfhundesteuer = 15-fache des einfachen Satzes = 600,-- €.

 

 


Der Gemeinderat von Altenbuch beschließt die von der Verwaltung wie vorstehend vorgeschlagene Erhöhung der Hundesteuer zum 01.01.2013.

Die Verwaltung wird mit der Ausfertigung und Vorlage einer Änderungssatzung beauftragt.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwe-send u. stimmbe-rechtigt

für

 

den Be-schluss

gegen

 

den Be-schluss

13

11

11

0

 

Der Gemeinderat regte an, die Hundesteuerhebeliste den Gemeinderäten im Ratsinformationssystem zur Verfügung zu stellen.