Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1

Die Eckdaten des Vermögenshaushaltsplanentwurfs für das Jahre 2012 wurden dem Gemeinderat vom Kämmerer in seiner Sitzung am 10.05. vorgestellt. Der Gemeinderat hat beschlossen mit dem vorgetragenen Investitionsprogamm mit dem Landratsamt Miltenberg zwecks Genehmigung des Haushaltes in Verbindung zu treten.

Am 23.05.2012 wurde der Entwurf des Haushaltsplanes vom Kämmerer mit den Vertretern der Kommunalaufsicht und der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle erörtert.

Mit Schreiben vom 23.05.2012 wurde der Gemeinde schriftlich mitgeteilt, dass der Haushalt in der vorgelegten Form nicht genehmigungsfähig sei.

Mit einem  auf die Beibehaltung des Entwurfes abgezielten Schreiben hat die Gemeinde um einen nochmaligen Erörterungstermin gebeten.

Derselbe fand am 11.06.statt.

Seitens der Kommunalaufsicht wurde auf die Vorlage eines Haushaltskonsolidierungsprogrammes verwiesen. Ein solches müsste auch im Rahmen einer haushaltlosen Zeit bei Einzelgenehmigungsanträgen für erforderliche Kreditaufnahmen vorgelegt werden.

Unter Erörterung des besonderen Sachverhaltes des Haushaltes 2012, aber vor allem im Hinblick auf die

-       umgekehrte Zuführung vom Vermögenshaushalt zum Verwaltungshaushalt

-       dem Nichterreichen der Mindestzuführung im gesamten Finanzplanungszeitraum

konnte von der Kommunalaufsicht eine  voraussichtliche Genehmigung des Haushaltes 2012 nur mit der Erstellung eines Haushaltskonsolidierungsprogrammes des Gemeinderates in Aussicht gestellt werden. Selbiges sollte eine spürbare Reduzierung der Schuldverpflichtungen erkennen lassen. Dies kann durch eine Selbstverpflichtungserklärung erfolgen.

Dieselbe soll darauf abzielen, dass die Gemeinde ihre künftigen Kreditaufnahmen auf 50% der Tilgungsleistungen beschränkt, um so auf lange Sicht ihre finanzielle Handlungsfähigkeit wiederherzustellen. 

 

Eingehend diskutiert wurde auch über die Möglichkeit der Verbesserung der Einnahmesituation. Dabei wurde von den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses Gemeinderat Hepp und Gemeinderat Fecher auch die Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Dach der ehemaligen Schule angesprochen. Gemeinderat Hepp sprach dabei die Vermietung des Daches an einen Photovoltaikbetreiber gegen Übernahme der Reparaturkosten für das Dach an. Man kam schließlich dahingehend überein, über das Architekturbüro Fuchs, Dorfprozelten eine überschlägige Kostenermittlung für die Dachsanierung einzuholen und dem die möglichen Einnahmen aus einer Photovoltaikanlage dagegen zu stellen.

 

Zum Haushaltsplan selbst erklärte Kämmerer Freund, dass aufgrund der ausstehenden Selbstverpflichtungserklärungen eine Überarbeitung der Finanzplanung notwendig wurde. Die Änderung der Daten wurde von ihm dem Gemeinderat bekannt gegeben. Sie betreffen in der Hauptsache die Verschiebung der Ansätze für einen Feuerwehrgerätehausbau vom Jahr 2013 in die Haushaltsjahre 2014/2015.


Dem vorgelegten Haushaltsplan wurde mit den vorgenannten Änderungen in der Finanzplanung zugestimmt.

 

Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwe-send u. stimmbe-rechtigt

für

 

den Be-schluss

gegen

 

den Be-schluss

13

11

10

1

 

Gegenstimme: Gemeinderat Hirsch

 

Der Gemeinderat von Altenbuch beschließt im Hinblick auf seine schwierige finanzielle Lage folgende Selbstverpflichtung für die Jahre 2013 ff:

Die jeweilige Kreditaufnahme für die Haushaltsjahre 2013 ff wird auf 50% der Tilgungsleistungen beschränkt, solange im jeweils gültigen Finanzplanungszeitraum die erforderliche Mindestzuführung vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt in Höhe der Tilgungsleistungen nicht erreicht werden kann.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwe-send u. stimmbe-rechtigt

für

 

den Be-schluss

gegen

 

den Be-schluss

13

11

10

1

 

Gegenstimme: Gemeinderat Hirsch