Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Die Eckdaten des Haushaltsplanes 2012 wurden vom Kämmerer Freund in Kürze erläutert.

In Bezug auf die Erhöhung der Stromkosten schlug Verbandsrat Weber vor, Vergleichsangebote bei anderen Stromanbietern einzuholen.

 

Haushaltssatzung

 

des

Abwasserzweckverbandes Südspessart, Stadtprozelten

Landkreis Miltenberg

für

 

das Haushaltsjahr 2012

 

 

 

Auf Grund der Art. 41 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung:

 

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit                                               1.021.100  Euro

und

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit                                                    418.100  Euro

ab.

 

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsmaßnahmen

wird auf                                                                                                                                          150.000   Euro

festgesetzt.

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 4

Betriebskostenumlage

Der durch Gebühren und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung

von Ausgaben im Verwaltungshaushalt (Umlagesoll) wird auf                                                    779.300  Euro

festgesetzt und auf die Verbandsmitglieder umgelegt.

Umlegungsschlüssel ist festgelegt nach § 19 der Verbandssatzung.

 

Investitionsumlage

Der durch Beiträge und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung

von Ausgaben im Vermögenshaushalt (Umlagesoll( wird auf                                                                 0  Euro

festgesetzt und auf die Verbandsmitglieder umgelegt.

Umlegungsschlüssel ist festgelegt nach § 19 der Verbandssatzung.

 

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben

nach dem Haushaltsplan wird auf                                                                                                   200.000 Euro

festgesetzt.

 

§ 6

 

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

 

§ 7

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2012 in Kraft

 

 

 


Der Haushalt wurde in der vorgelegten Form angenommen.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwe-send u. stimmbe-rechtigt

für

 

den Be-schluss

gegen

 

den Be-schluss

17

15

15

0