Der Stadtrat nahm Einsicht in die Planunterlagen.
Bgmin. Kappes gab die Stellungnahme der Verwaltung und die Stellungnahme des Büros Neu (mit Ansichten) wie folgt zur Kenntnis:
Das Bauvorhaben liegt im Bereich der Gestaltungssatzung für den Altortbereich.
Das Bauvorhaben stimmt nicht mit den Festsetzungen der Gestaltungssatzung überein:
- Die Werbefläche überschreitet die zulässigen 0,25 m²
- Es sind nur einzelne hinterleuchtende Buchstaben zulässig und keine Vollbeleuchtung
- Das Material der Werbetafel (Aluminium) entspricht nicht den Vorgaben der Satzung
Es liegt kein Abweichungstatbestand vor.
Die Nachbarunterschriften sind unvollständig.
Der Stadtrat von Stadtprozelten stimmt dem Bauvorhaben der Fa. Standortfabrik, Großer Ring 6, 46286 Dorsten zur Errichtung einer beleuchteten Werbetafel auf dem Grundstück Fl.Nr. 111, Gemarkung Stadtprozelten zu.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungs-ergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwe-send u.
stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
13 |
9 |
0 |
9 |
Der Bauantrag ist somit abgelehnt.