Die ausgearbeiteten Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange lagen dem Stadtrats bereits vor. Die Stellungnahmen wurden nach beiliegender Anlage in Tabellenform bearbeitet.
Der Stadtrat von Stadtprozelten stimmt dem Antrag der Immobilien Freistaat Bayern auf Herausnahme der Grundstücke des Freistaates Bayern zu.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungs-ergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwe-send u.
stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
13 |
9 |
0 |
9 |
Der Antrag ist somit abgelehnt.
Der Stadtrat begründete seine Ablehnung damit, dass keine finanziellen Belastungen für den Freistaat zu erwarten sind und die Burg als fester Bestandteil (Historie) des Sanierungsgebietes anzusehen ist.
Im Weiteren wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Der Stadtrat von Stadtprozelten wird auf den § 144 BauGB (Genehmigung von Rechtsvorgängen) in der Sanierungssatzung nicht verzichten.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungs-ergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwe-send u.
stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
13 |
9 |
9 |
0 |
Desweitern beschließt die Stadt Stadtprozelten die Sanierung des Altortbereichs bis zum 31.12.2026 durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungs-ergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwe-send u.
stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
13 |
9 |
9 |
0 |
Der Stadtrat von Stadtprozelten beschließt die vorliegende aktualisierte Sanierungssatzung + Anlagen als Satzung.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungs-ergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwe-send u.
stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
13 |
9 |
9 |
0 |