Beschluss: Kenntnis genommen

Baufälligkeit Einfriedungsmauer

 

Am Anwesen Ahornstr. 13 neigt sich die Einfriedigungsmauer gefährlich zur Tannenstr. hin. Hier soll über den Baukontrolleur geprüft werden, was zu veranlassen ist.

 

Wasserschieber in Höhe Ahornstr. 6

 

Besagter Wasserschieber ist mit einer neuen Teerummantelung zu versehen (Absenkung der Teerdecke um den Schieber).

Dies ist durch den Bauhof zu erledigen.

 

Oberflächenentwässerung Spielplatz Kleine Steig

 

Hierbei wurde festgestellt, dass die Fa. Ebert noch nacharbeiten muss.

Die Entwässerungsmulde muss besser herausgearbeitet werden, sowie ein Abschluss zur Versickerungsfläche geschaffen werden, die ein Abfließen des Wassers auf die unten liegenden Grundstücke verhindert.

 

Herr Schubert wird dies über die Fa. Ebert veranlassen.