Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0

a) Finanzen des Verbandes

 

Der derzeitige Guthabenbestand des Verbandes beträgt 41.000,00 €

 

b) Quellen des Verbandes

 

Seit der letzten Verbandssitzung fand eine Besprechung mit dem Landratsamt, Wasserwirtschaftsamt unter Hinzuziehung der Rechtsaufsicht beim Landratsamt Miltenberg statt.

In dieser Behördenbesprechung bei der seitens des Verbandes der Verbandsvorsitzende, der stellvertretende Verbandsvorsitzende, Bgm. Weiner und VFW Freund teilnahmen, wurde von den Behörden unmissverständlich dargelegt, dass die Schützbarkeit der Quellen nicht mehr gegeben ist und dass im Hinblick auf die im Jahre 2008 auslaufende wasserrechtliche Genehmigung Handlungsbedarf bestehe.

 

Der Vorsitzende betonte unmissverständlich, dass sich an der Wasserqualität selbst nichts geändert habe, dass jedoch seit dem Jahre 2003 eine neue Trinkwasserverordnung in Kraft getreten sei und vor allem der Störfall im Jahre 2004 den Verband sehr belaste.

 

Der Vorsitzende ging auch auf die vorgeschlagenen Bohrpunkte für die Probebohrungen ein. In dem Behördengespräch wurde abgeklärt, dass bei einem entsprechenden Nachweis nicht mehr unbedingt auf die Durchführung seitens der Behörden bestanden wird.

Unabhängig davon habe er durchrechnen lassen, was die Nutzung eines evtl. Wasservorkommens im Sellgrund i.V.m. der Erschließung eines Brunnens am Grohberg an Kosten verursachen würde. Seitens des Ing.-Büros Arz wurden hierfür 2,9 – 3,5 Mio. € ermittelt. Würde man nur die beiden Brunnen am Grohberg erschließen, müsste mit einem Kostenaufwand von 1,8 – 2,1 Mio. € gerechnet werden. Er betonte nochmals, dass die Behörden in der Besprechung vom 02.11.05 unmissverständlich darauf hingewiesen haben, dass ab dem Jahre 2008 keine Genehmigung mehr für die Quellen erteilt wird und aus seiner Sicht eine Lösung des Problems nur darin bestehe, die vorhandenen Bohrpunkte am Grohberg zu nutzen.

 

Auf Anfrage von Bgmin. Kappes bestätigte er, dass der Störfall in Altenbuch mit ausschlaggebend für die jetzige Stellungnahme der Behörden sei. Bekannt sei auch, dass bei einer weiteren Nutzung der Quellen eine Schutzzone von 14 km² ausgewiesen werden müsste und dass dies in ganz Bayern nicht üblich sei.

 

Der stellvertretende Vorsitzende, Bgm. Weiner, bat um Verständnis dafür, dass er unabsichtlich in der Gemeinderatsitzung in seinem Bericht über das Behördengespräch der heutigen Verbandssitzung vorgegriffen habe.

Aus Sicht der Gemeinde Faulbach bat er das Gremium darum, die beiden konträren Aussagen der Geologen Dr. Fritsch und Dr. Rimpel durch eine neutrale Stelle überprüfen zu lassen.

 

Der Verbandsvorsitzende zeigte Verständnis dafür, dass die Gemeinde Faulbach mit ihrem Ortsteil Breitenbrunn bei einer Nutzung der Brunnen durch das dort auszuweisende Schutzgebiet am meisten betroffen sind. Er sehe kein Problem, noch einen Geologen einzuschalten. Er wies aber auch darauf hin, dass er sich den strafrechtlichen Konsequenzen aus einem evtl. Nichthandeln oder Handeln des Verbandes bewusst sei und auch Beschlüsse des Verbandes beanstanden müsse.

 

Auf Anfrage von Gemeinderat Neff erklärte er, dass bei einer Brunnenerschließung die Notversorgung über die Quellen möglich sei.

 

Bgmin. Kappes brachte zum Ausdruck, dass sie den Vorschlag von Bgm. Weiner in Anbetracht der großen Investitionen, noch einen Geologen einzuschalten für sinnvoll erachte.

Ins Gespräch wurde von ihr auch gebracht, einen Wassersucher einzusetzen.

 

Auf Anfrage von Verbandsrat Naun, ob seitens des WWA sicher behauptet werden könne, dass das Wasser des Verbandes von Altenbuch komme; erklärte der Verbandsvorsitzende, dass diese Frage mit „Ja“ zu beantworten wäre.

 

Die Anregung von Verbandsrat Fries, die Gemeinde Altenbuch mit „ins Boot“ zu nehmen, wurde vom Verbandsvorsitzenden aufgegriffen. Die Gemeinde Altenbuch sei bereits angeschrieben. Er gehe davon aus, dass die Gemeinde Altenbuch bei ihren Probebohrungen die für sie notwendige Wassermenge finden werde, aber dass das Wasser nicht für die gesamte Gruppe ausreicht.

 

Verbandsrat Fries regte auch eine Wassersuche im Kropfbrunntal an.

 

2. Bgm. Schnellbach gab zu bedenken, dass auch ein evtl. Ergebnisses eines dritten Geologen, der die Schutzwürdigkeit der Quellen nachweist, keine Änderung der Meinungen des WWA nach sich ziehe. Die Einschaltung eines solchen Büros diene nur der Absicherung des Verbandes.

 

Bgm. Weiner und Verbandsrat Naun sprachen sich nochmals dafür aus, auf jeden Fall die beiden konträren Aussagen der Geologen überprüfen zu lassen.

 

Verbandsrat Naun wies vor allem darauf hin, dass in der letzten Sitzung ein Beschluss hinsichtlich der Aufrechterhaltung der Quellen gefasst wurde.

 

Der als Zuhörer anwesende, ehemalige Verbandsvorsitzende Wunibald Schwab, legte dar, dass seit mindestens 20 Jahren bekannt ist, dass man mit den Quellen nicht auskomme. Nicht umsonst habe man auf sein Betreiben hin die Versuchsbohrungen beim Gußhof vorgenommen. Man habe sich den Vorteil zu Nutzen gemacht, dass früher der Main um den Grohberg herum lief und davon ausgegangen werden konnte, dass Wasser vorhanden ist. Die Versuchsbohrungen haben gezeigt, dass keine Belastung des Wassers gegeben ist, sondern nur eine Aufbereitung stattfinden müsse. Auch die damals versuchsweise geförderte Menge von 100 I/sec. sei mehr als ausreichend.

Sicherlich sei eine Beeinträchtigung der Gemeinde Faulbach und ihres Ortsteiles Breitenbrunn durch das auszuweisende Schutzgebiet gegeben. Seiner Meinung nach sollte jedoch der untere Brunnen nicht genutzt werden, weil er zu nahe an der Umgehungsstraße gelegen sei. Es sei zu überrechnen wie weit das Schutzgebiet ausgedehnt werden müsse. Er würde eine neue Bohrung weiter in Richtung Breitenbrunn favorisieren. Fakt sei, dass Unterlagen vorhanden sind, dass die Quellen auf Dauer nicht gehalten werden können.

 

Die Anfrage von Verbandsrat Neff, ob bezüglich der Entschädigungszahlung an den Freistaat Bayern ein Verhandlungsspielraum bestehe, konnte im Gremium nicht beantwortet werden.

 

Zu den Anmerkungen von Herrn Schwab erklärte Bgm. Weiner, dass vor 20 Jahren die Umgehungsstraße sicherlich anders geplant worden wäre, wenn die entsprechenden Überlegungen des Verbandes hinsichtlich einer Brunnenerschließung bekannt gewesen wären. Lt. von ihm eingeholten Erkundigungen würde sich der Bau der Umgehungsstraße mit entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen für das Wasserschutzgebiet um ca. 1 Mio. € verteuern.

 

Herr Schwab erklärte hierzu, dass der untere Brunnen derzeit in der Schutzzone II gelegen sei. Werde er nicht ausgebaut, entfalle ein Ausbau der Straßen nach RistWAG. Es wäre seiner Meinung nach besser in Richtung Breitenbrunn die Brunnen auszubauen.

 


Die Verbandsversammlung beschließt, ein weiteres Geologisches Büro zur Auswertung der unterschiedlichen Stellungnahmen des bisher für den Verband tätigen Geologen Dr. Rimpel auf der einen Seite und des Geologen Dr. Fritsch, WWA, auf der anderen Seite einzuschalten.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwe-send u. stimmbe-rechtigt

für

 

den Be-schluss

gegen

 

den Be-schluss

10

8

8

0

 

Verbandsrat Naun regt an, hierzu evtl. bei der Uni Würzburg nachzufragen.

 

Auf Anregung von Verbandsrat Ullrich soll allen Verbandsräten der Verbotskatalog für die Festsetzung eines Schutzgebietes mit dem Sitzungsprotokoll übermittelt werden.

 

Verbandsvorsitzender Haider schloss die Sitzung mit den besten Wünschen zum Weihnachtsfest und bedankte sich bei den Verbandsräten für ihre Mitarbeit.

 

Stellvertretender Vorsitzender Weiner bedankte sich seinerseits bei dem 1. Vorsitzenden für seine geleistete Arbeit.