Der Gemeinderat von Altenbuch hat in seiner Sitzung am 14. Juni 2012 über die Erhöhung der Gebührensätze der Hundesteuersatzung beraten.
Hierzu ist der Erlass einer Änderungssatzung notwendig, über die der Gemeinderat Beschluss zu fassen hat.
Gemeinderätin Follner fragte nach, ob für Kampfhunde nun keine Hundesteuer mehr zu entrichten sei. Bgm. Aulbach wies darauf hin, dass in dieser Änderungssatzung lediglich die Hundesteuersätze geändert werden, ansonsten bleibt die bisherige Satzung bestehen, d.h. für Kampfhunde wird der 15-fache Satz vom ersten Hund fällig.
Der Gemeinderat von Altenbuch beschließt die
S a t z u n g
zur
Änderung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung)
der Gemeinde Altenbuch vom
17.
Dezember 1992 in der Fassung vom 29. April 2003
§ 1
§ 5 Abs. 1 (Steuermaßstab und Steuersatz) wird geändert und erhält folgenden Wortlaut:
Die Steuer beträgt
für den ersten Hund eines Steuerschuldners 40,00 €
für den zweiten Hund 55,00 €
für jeden weiteren Hund eine um jeweils 15,00 € höhere Steuer.
Hunde, für die eine Steuerbefreiung nach § 2 gewährt wird, sind bei der Berechnung der Anzahl der Hund nicht anzusetzen.
§ 2
Diese Satzungsänderung tritt zum 01. Januar 2013 in Kraft.
Bürgermeister Aulbach wird ermächtigt, diese Änderungssatzung auszufertigen und bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungs-ergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwe-send u.
stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
13 |
9 |
9 |
0 |