Beschluss: Kenntnis genommen

Gemeinderat Hirsch teilte dem Gremium mit, dass das Feuerwehrfahrzeug (LF 16) nun schon 33 Jahre alt sei. Die Reparatur- und Instandhaltungskosten werden mehr, Ersatzteile sind teilweise schon nicht mehr zu bekommen. Der Gemeinderat müsse sich hierüber in absehbarer Zeit Gedanken über den Kauf eines neuen Fahrzeuges oder eines Gebrauchtwagens machen.

Er hat sich auch schon einmal kundig gemacht:

·         Ein Neufahrzeug koste 290.000 €. Wenn man die Ausstattungskosten in Höhe von 50.000 € (bereits vorhanden), sowie die möglichen Zuschussbetrag von  70.000 € abzieht, verbleibt für die Gemeinde ein Anschaffungspreis von 170.000 €.

·         Gebrauchtwagen werden erst mit einem Alter von ca. 20-25 Jahren angeboten. Dann kosten diese immer noch ca. 50.000 €. Hinzu kommen Kosten für Umrüstungs- und Instandsetzungsarbeiten von ca. 10.000 €. Gesamt: ca. 60.000 €.

Zu beachten ist auch, dass bei Anschaffung eines Neu- oder Gebrauchtfahrzeuges dieses nicht mehr in die Garage passt. Hier ist in jedem Fall ein Neubau einer Garage erforderlich.

Seiner Meinung nach sollten bereits jetzt schon Gespräche mit der Rechtsaufsicht geführt werden, ob hierfür eine Kreditaufnahme genehmigt werden würde. Eventuell könnte man die Finanzierung ähnlich der Finanzierung beim Schwesternhaus (Feuerwehrverein nimmt den Kredit auf, die Gemeinde zahlt die Tilgungsraten) regeln. Hierzu müsste natürlich auch erst beim  Feuerwehrverein angefragt werden, was er gerne übernehmen würde.