Der Stadtrat nahm Einsicht in die Planunterlagen.
Bgmin. Kappes gab die Stellungnahme der Verwaltung bekannt:
Das Bauvorhaben liegt im Bereich der Gestaltungssatzung für den Altortbereich.
Das Bauvorhaben stimmt nicht mit den Festsetzungen der Gestaltungssatzung überein:
- Die Werbefläche überschreitet die zulässigen 0,25 m²
- Das Material der Werbetafel (Aluminium) entspricht nicht den Vorgaben der Satzung
Es liegt kein Abweichungstatbestand vor.
Der Bauantrag wäre negativ zu bescheiden.
Die Stellungnahme des Büros Neu liegt bei.
Die Nachbarunterschriften sind unvollständig.
Die Verwaltung merkt hierzu an, dass trotz mehrerer geführter Telefonate mit der Fa. Standortfabrik und den Hinweis auf die Einhaltung der Gestaltungssatzung keine Reaktion erfolgte.
Der Stadtrat von Stadtprozelten stimmt dem Bauvorhaben der Fa. Standortfabrik, Großer Ring 6, 46286 Dorsten zur Errichtung einer unbeleuchteten freistehenden Werbetafel auf dem Grundstück Fl.Nr. 301, Gemarkung Stadtprozelten zu.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungs-ergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwe-send u.
stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
13 |
10 |
0 |
10 |
Der Antrag ist somit abgelehnt.