Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 5

Im Bericht der überörtlichen Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2006 mit 2010 wurde festgestellt, dass die Gebühren auf dem Friedhof Altenbuch angepasst werden sollten.

Daraufhin wurde die Röder Kommunalberatung GmbH, Veitshöchheim beauftragt eine Gebührenkalkulation für das Bestattungswesen vorzunehmen.

 

Nachfolgend sind das Ergebnis der Kalkulation, die bisherigen Gebühren, sowie ein Gebührenvorschlag der Verwaltung aufgeführt:

 

Grabart

Belegdauer / Jahre

Kalkulierte Gebühr / €

Bisherige Gebühr / €

Gebührenvorschlag Verwaltung / €

Einzelgrab

(1 Grabstelle)

 

30

 

753,30

 

200,00

 

400,00

Einzeltiefgrab

(2 Grabstellen)

 

30

 

845,10

 

400,00

 

800,00

Doppelgrab

(2 Grabstellen)

 

30

 

1.506,60

 

800,00

 

1.000,00

Doppeltiefgrab

(4 Grabstellen)

 

30

 

1.690,20

 

900,00

 

1.200,00

Urnengrab

(1 Urne)

 

15

 

161,70

 

150,00

 

250,00

Urnengrab

(2 Urnen)

 

15

 

207,60

 

300,00

 

500,00

Urnenfeld

(4 Urnen)

 

15

 

90,00

 

--

 

1.000,00

 

Benutzung Leichenhaus

 

pauschal

 

266,31

 

150,00

 

250,00

 

 

Die Verwaltung hat – um die Erhöhung schrittweise durchzuführen – Beträge im Mittelmaß festgesetzt.

 

Bürgermeister Aulbach schlug vor die Erhöhung jedoch in der Höhe durchzuführen wie die Kalkulation es vorsieht.

Man habe über viele Jahre hinweg nie entsprechend der Kalkulation erhöht. Der Schritt der dann erhöht werden müsse, werde immer größer und auch bei der überörtlichen Rechnungsprüfung wird dies immer wieder bemängelt werden.

 

Eine schrittweise Erhöhung wär auch ihm  lieber, jedoch habe man dann immer wieder Probleme bei der Genehmigung des Haushaltes und müsse sich immer wieder bei der Rechnungsprüfung rechtfertigen.

 

Auch Gemeinderatsmitglieder Follner, Fecher und 2. Bürgermeister Ritzler sprachen sich für eine entsprechende Höhe aus.

 

Gemeinderatsmitglieder Hegmann und Hirsch sprachen sich gegen eine solche Erhöhung aus.

 

Fragen tauchten zur vorgeschlagen Gebühr beim Urnenfeld auf.

Hier wurde seitens der Verwaltung erklärt, dass der kalkulierte Betrag von 90,00 € dadurch zustande kam, dass das Büro Röder hier nur die Fläche mit der Nutzungsdauer ins Verhältnis gesetzt habe, unabhängig der Grabplätze.

 

Um ein gerechtes Gleichgewicht zu erhalten schlägt die Verwaltung vor einen Urnenplatz mit 250,00 anzusetzen, vier Urnenplätze demzufolge mit 1.000,00 €. 

 

 

 


Der Gemeinderat von Altenbuch beschließt die Grabgebühren, sowie die Gebühr für die Benutzung der Leichenhalle entsprechend der Kalkulation der Firma Röder Kommunalbereatung GmbH zu ändern. Die Gebühren werden auf glatte Beträge gerundet.

Lediglich bei den Kosten für Urnengräber werden die vorgeschlagenen Gebühren der Verwaltung angenommen.

 

Grabart

Belegdauer / Jahre

neue Gebühren / €

Einzelgrab

(1 Grabstelle)

 

30

 

700,00

Einzeltiefgrab

(2 Grabstellen)

 

30

 

800,00

Doppelgrab

(2 Grabstellen)

 

30

 

1.500,00

Doppeltiefgrab

(4 Grabstellen)

 

30

 

1.700,00

Urnengrab

(1 Urne)

 

15

 

250,00

Urnengrab

(2 Urnen)

 

15

 

500,00

Urnenfeld

(4 Urnen)

 

15

 

1.000,00

 

Benutzung Leichenhaus

 

pauschal

 

250,00

 

 

Die Verwaltung wird beauftragt eine Neufassung der Abgabensatzung zur Satzung über die gemeindlichen Bestattungseinrichtungen (Abgabensatzung zur Friedhofsatzung) zu entwerfen und dem Gemeinderat in der nächsten Sitzung vorzulegen.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwe-send u. stimmbe-rechtigt

für

 

den Be-schluss

gegen

 

den Be-schluss

13

11

6

5

 

Gegenstimmen:

 

Hegmann

Ulrich

Hirsch

Hepp

Karl