Im Bericht der überörtlichen Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2006 mit 2010 wurde festgestellt, dass die Gebühren auf dem Friedhof Altenbuch angepasst werden sollten.
Daraufhin wurde die Röder Kommunalberatung GmbH, Veitshöchheim beauftragt eine Gebührenkalkulation für das Bestattungswesen vorzunehmen.
Nachfolgend sind das Ergebnis der Kalkulation, die bisherigen Gebühren, sowie ein Gebührenvorschlag der Verwaltung aufgeführt:
Grabart |
Belegdauer / Jahre |
Kalkulierte Gebühr / € |
Bisherige Gebühr / € |
Gebührenvorschlag Verwaltung / € |
Einzelgrab (1 Grabstelle) |
30 |
753,30 |
200,00 |
400,00 |
Einzeltiefgrab (2 Grabstellen) |
30 |
845,10 |
400,00 |
800,00 |
Doppelgrab (2 Grabstellen) |
30 |
1.506,60 |
800,00 |
1.000,00 |
Doppeltiefgrab (4 Grabstellen) |
30 |
1.690,20 |
900,00 |
1.200,00 |
Urnengrab (1 Urne) |
15 |
161,70 |
150,00 |
250,00 |
Urnengrab (2 Urnen) |
15 |
207,60 |
300,00 |
500,00 |
Urnenfeld (4 Urnen) |
15 |
90,00 |
-- |
1.000,00 |
Benutzung Leichenhaus |
pauschal |
266,31 |
150,00 |
250,00 |
Die Verwaltung hat – um die Erhöhung schrittweise durchzuführen – Beträge im Mittelmaß festgesetzt.
Bürgermeister Aulbach schlug vor die Erhöhung jedoch in der Höhe durchzuführen wie die Kalkulation es vorsieht.
Man habe über viele Jahre hinweg nie entsprechend der Kalkulation erhöht. Der Schritt der dann erhöht werden müsse, werde immer größer und auch bei der überörtlichen Rechnungsprüfung wird dies immer wieder bemängelt werden.
Eine schrittweise Erhöhung wär auch ihm lieber, jedoch habe man dann immer wieder Probleme bei der Genehmigung des Haushaltes und müsse sich immer wieder bei der Rechnungsprüfung rechtfertigen.
Auch Gemeinderatsmitglieder Follner, Fecher und 2. Bürgermeister Ritzler sprachen sich für eine entsprechende Höhe aus.
Gemeinderatsmitglieder Hegmann und Hirsch sprachen sich gegen eine solche Erhöhung aus.
Fragen tauchten zur vorgeschlagen Gebühr beim Urnenfeld auf.
Hier wurde seitens der Verwaltung erklärt, dass der kalkulierte Betrag von 90,00 € dadurch zustande kam, dass das Büro Röder hier nur die Fläche mit der Nutzungsdauer ins Verhältnis gesetzt habe, unabhängig der Grabplätze.
Um ein gerechtes Gleichgewicht zu erhalten schlägt die Verwaltung vor einen Urnenplatz mit 250,00 anzusetzen, vier Urnenplätze demzufolge mit 1.000,00 €.
Der Gemeinderat von Altenbuch beschließt die Grabgebühren, sowie die Gebühr für die Benutzung der Leichenhalle entsprechend der Kalkulation der Firma Röder Kommunalbereatung GmbH zu ändern. Die Gebühren werden auf glatte Beträge gerundet.
Lediglich bei den Kosten für Urnengräber werden die vorgeschlagenen Gebühren der Verwaltung angenommen.
Grabart |
Belegdauer / Jahre |
neue Gebühren / € |
Einzelgrab (1 Grabstelle) |
30 |
700,00 |
Einzeltiefgrab (2 Grabstellen) |
30 |
800,00 |
Doppelgrab (2 Grabstellen) |
30 |
1.500,00 |
Doppeltiefgrab (4 Grabstellen) |
30 |
1.700,00 |
Urnengrab (1 Urne) |
15 |
250,00 |
Urnengrab (2 Urnen) |
15 |
500,00 |
Urnenfeld (4 Urnen) |
15 |
1.000,00 |
Benutzung Leichenhaus |
pauschal |
250,00 |
Die Verwaltung wird beauftragt eine Neufassung der Abgabensatzung zur Satzung über die gemeindlichen Bestattungseinrichtungen (Abgabensatzung zur Friedhofsatzung) zu entwerfen und dem Gemeinderat in der nächsten Sitzung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
|
Abstimmungs-ergebnis: |
||
Gesamtzahl: |
Anwe-send u.
stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
13 |
11 |
6 |
5 |
Gegenstimmen:
Hegmann
Ulrich
Hirsch
Hepp
Karl