Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

In ihrer Sitzung am 01.04.2004 hat die Verbandsversammlung die Übernehme des RÜB 3 Faulbach als Verbandsmaßnahme beschlossen.

Am 29.04.2004 fand im Rathaus Faulbach eine Besprechung mit Vertretern der Gemeinde Faulbach, des Ing.Büros und des AZV statt. Dabei ging es vorrangig um die Umsetzung des Beschlusses in Bezug auf die weitere Vorgehensweise und Abgrenzung der gemeindlichen zur Verbandsmaßnahme.

U.a. wurde festgehalten, dass sich logischerweise die Honorarkosten des Ing.-Büros Johann u. Eck im Verhältnis der Baukosten auf den Verband bzw. auf die Gemeinde Faulbach verteilen. Die Aufteilung aller Kosten nimmt das Ing.Büro vor.

 

Die Gemeinde Faulbach hat bereits mit dem Ing.Büro einen Ingenieurvertrag geschlossen. Es ist für den Verband aus Kostengründen günstiger in diesen bestehenden Vertrag einzutreten bzw. denselben anzuerkennen.

Dies entspricht auch der Handhabung beim RÜ 2 in Stadtprozelten.

 

Bürgermeister Riedel und der stellvertretende Verbandsvorsitzende Fuchs regten an, generell die Leistungsphasen gem. HOAI separat zu vergeben und vom Ingenieurbüro die vorgeschriebenen Kostenberechnungen und Weiterführungen der Selben einzufordern.

 

 


Die Verbandsversammlung beschließt die Anerkennung des zwischen der Gemeinde Faulbach und dem Ingenieurbüro Johann und Eck geschlossenen Ingenieurvertrages für den Neubau der Abwasseranlage Faulbach, BA 07.

Der Verband übernimmt die auf die Verbandsmaßnahme Neubau RÜB IV (bisherige Bezeichnung RÜB II ) entfallenden anteiligen Ingenieurkosten.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwe-send u. stimmbe-rechtigt

für

 

den Be-schluss

gegen

 

den Be-schluss

14

11

11

0