Beschluss: Kenntnis genommen

1. Vors. Glock begrüßte die Herren Ruess und Heine vom Ing.-Büro bdh Consulting aus Hanau und übergab Herrn Ruess das Wort.

 

Herr Ruess präsentierte anhand einer PPP (Anhang der Sitzungsniederschrift) die drei möglichen Varianten der Kläranlagensanierung.

 

Anzumerken ist, dass bisher die Variante 3 auf einer hohen Auslastung (Schlammbelastung 8,0 g/l) gefahren wird und bereits eine Reduzierung des Fremdwassereintritts auf 38% erreicht werden konnte.

 

Verbandsrat Frieß fragte nach den rechtlichen Auswirkungen in Bezug auf die Wahl des DWA-A 131 Satzes mit 5,5 g/l oder mit dem eigenen Ansatz von 8,0 g/l.

 

Herr Ruess führte aus, dass dies nur eine Auswirkung auf das Volumen und die Betriebskosten hätte. Eine Abweichung von den Regeln der Technik muss aus Haftungsgründen bestätigt werden; macht hier aber Sinn um ein wirtschaftliches Ergebnis zu erreichen.

Dies wird auch durch Herrn Plank vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband so gesehen.

 

Verbandsrat Bauer sprach sich für die Variante 3 aus und fragte noch dem zusätzlichen Volumen von 300 m³.

 

Herr Ruess erklärte, dass man auch ohne das zusätzliche Volumen von 300 m³ die Anlage fahren könnte, durch den Volumenzusatz aber eine gute Reserve und Flexibilität im laufenden Betrieb erreicht werden könnte. Bisher könne man die Anlage nur im laufenden Betrieb halten und nicht auf besondere Ereignisse/Wetter etc. reagieren. Das zusätzliche Volumen würde Kosten von rd. 100.000,00 € erzeugen.

 

Verbandsrat Mayer fand die Entscheidung über die Schlammbelastung mit 5,5 g/l bzw. 8,0 g/l ausschlaggebend für die weitere Planung, da dieser Wert sich auf die Kosten und den Bauumfang auswirkt. Zudem könne er im Bericht des Herrn Plank keine Aussage oder Empfehlung hierzu finden. Er sehe das als Risiko an.

 

Herr Ruess merkte an, dass wenn man nach den Regeln der Technik baut ein ca. 30% höheres Volumen ( rd. 14.000 m³) benötigt. Bei einem Kostenansatz von 250,00 €/m³ komme da schon eine stolze Summe zusammen.

Er stehe zudem auch in Kontakt mit Herr Plank und eine Ausführung mit 8,0 g/l sei machbar und schon derzeit im Betrieb.  

Die Überwachungsbehörde sei das WWA und dieses schaut nur auf die Einhaltung der Überwachungswerte. Wie diese erreicht werden ist allein Sache des Verbandes. Der Verband muss sich letztendlich entscheiden wie er sanieren will.

 

Verbandsrat Bauer war weiterhin der Ansicht, dass man mit dem Bau des zusätzlichen Volumens auch die Schlammbelastung von 8,0 g/l auf ca. 6,0 g/l herunter gefahren wird und das System entlastet.

 

Verbandsrätin Löber bat um die Erklärung der CSB-Werte bzw. BSB5.

 

Herr Ruess erklärte diese in etwa wie folgt:

 

BSB5 (biologischer Sauerstoffbedarf): Dieser Messwert gibt Auskunft darüber, wie viel Sauerstoff die im Abwasser vorhandenen Bakterien innerhalb von 5 Tagen verbrauchen. Ist der Wert hoch, verbrauchen die Bakterien viel Sauerstoff und das Abwasser ist noch nicht sehr gut geklärt worden. Der obere Grenzwert liegt in Deutschland bei 40 mg/l.

 

CSB (chemischer Sauerstoffbedarf): Bei einer CSB-Messung wird ermittelt, wie viel Sauerstoff die chemischen Faulungs-/Reinigungsprozesse im Abwasser verbrauchen. Hohe Werte – also ein hoher Verbrauch an Sauerstoff – bedeuten, dass das Abwasser noch nicht sehr gut geklärt wurde. Der obere Grenzwert liegt in Deutschland bei 150 mg/l. Der CSB-Wert ist übrigens immer deutlich größer als der BSB5.

 

Verbandsrat Fuchs Helmut sprach die noch fehlenden Kosten an.

 

Herr Heine erklärte, dass dies nur eine Vorplanung sei. Es fehlen noch die Kosten für die Zufahrtswege, EMSR, Rohrleitungen, Baustelleneinrichtung etc.

 

Dem Gremium war zudem wichtig, dass keine weitere Zeit verloren geht und fragte nach der noch ausstehenden Planungszeit.

 

Herr Heine führte aus, dass die Planung in ca. 6-8 Wochen stehen könnte, wobei man auch abhängig von Fachplanern (Statik, Elektro, etc.) sei. Man würde auch ohne Planungsauftrag – mit Vertrauensvorschuss – weiter an der Planung arbeiten.

 

Verbandsrat Mayer merkte an, dass man bereits viele PPP in diesem Gremium zur Kläranlagensanierung hatte und wieder Vertrauen aufbauen müsse. Diese Kostenaufstellung beruht auf der neuen Basis des Prüfberichts des Kommunalen Prüfungsverbandes und soll zu einem wirtschaftlichen Ergebnis führen. Er wünsche sich ein Kommentar zur alten Planung.

 

Herr Ruess führte aus, dass man auch intern über diesen mehr als unglücklichen Verlauf der Planungsarbeiten reflektiert habe. Hierzu sei es durch eine unglückliche Personalentwicklung (Ausscheiden des Herrn Ruess Michael und Burnout des Herrn Breunig) mit darauf folgenden zwischenmenschlichen Schwächen gekommen. 

Man könne jetzt aber die kompetente Projektabwicklung durch ihn und Herrn Heine bestätigen.

 

1. Bgm. Wolz sprach die anfängliche Kostenschätzung von rd. 5,5 Mio. € an.

 

Herr Ruess erklärte, dass dies durchaus differenziert (z.B. aufgrund des gewählten Volumens) zu sehen sei. Zudem fand auch zwischenzeitlich eine andere Kostenentwicklung auf dem Markt statt.

 

Verbandsrätin Löber sprach die Einwohnergleichwerte, besonders in Bezug auf die Fa. Donnelly-Hohe an.

 

Herr Ruess erklärte, dass große Firmen generell ihr Abwasser vorbehandeln müssen und die Einwohnergleichwerte lediglich eine Rechengröße darstellen (Referenzwert zur Schmutzfracht).

 

Verbandsrat Weber sprach die weitere Vorgehensweise der Abrechnung mit dem Ingenieurbüro an, bzw. stellte in den Raum, ob man wieder bei 0 beginnen müsse.

 

Herr Heine und Herr Ruess versprachen hierfür eine Lösung zu finden.

 

Verbandsrat Mayer sprach sich dafür aus, jetzt sofort eine Lösung zu finden. Die Leistungsphasen 1-4 seien an BRS vergeben und teilweise auch schon abgerechnet, obwohl die bisherige Planung keine wirtschaftliche günstige Lösung vorhält. Er schlage vor, die Leistungsphasen 1-4 auf Grundlage der neuen Kostenschätzung zu erheben und mit den bereits gezahlten Abschlägen zu verrechnen.

Zudem stehe auch im Raum (Sitzung vom 08.12.10) dass die Leistungsphasen 5-9 EU-weit auszuschreiben wären.

 

Herr Heine und Herr Ruess waren mit diesem Verrechnungsansatz einverstanden.

 

1. Vors. Glock sicherte zu, die EU-weite Ausschreibung mit Herrn Plank abzuklären.

Seiner Ansicht nach, sei dies nicht mehr notwendig.

 

1. Bgmin. Kappes bedankte sich beim Ing.-Büro bdh für die verständlichen Ausführungen zur Sanierungsplanung. Ihrer Ansicht nach gehe die jetzige Diskussion für heute Abend zu weit. Wichtig sei es, generell mit der Planung weiterzukommen und die Sanierung zügig umzusetzen. Eine Weiterführung der Planung mit dem Büro bdh könne sie sich gut vorstellen.

 

Auch 1. Vors. Glock war von der Präsentation des Büros bdh überzeugt.

Die abschließende Stellungnahme von Herrn Plank wird bis Ende Februar/Anfang März vorliegen. Er habe persönlich am 04.01.13 mit Herrn Plank gesprochen und dieser stimmte mit der Präsentation des Herrn Ruess überein. Er gehe davon aus, dass die Stellungnahme gleichlautend sein wird.

 

1. Bgm. Wolz merkte an, dass die Tendenz zur Weiterarbeit mit dem Büro bdh gehe; allerdings werde es heute noch keinen Beschluss geben. Er bat um eine Vorschussplanung mit dem Schlammbelastungswert von 8,0 g/l.

 

Herr Ruess gab nochmals zu bedenken, dass dies eine wichtige Entscheidung sei.

 

Herr Heine versicherte nochmals, die verbleibende Zeit weiter zu nutzen.

 

Verbandsrat Mayer war auch für die Basis der Schlammbelastung von 8,0 g/l mit dem zusätzlich zu schaffenden Volumen von 300 m³.

 

1. Vors. Glock zitiert Herrn Plank damit, dass heute eine Beschlussfassung unter Vorbehalt seiner Zustimmung gefasst werden könnte.

 

Eine Beschlussfassung fand nicht statt.

 

Nachdem keine weiteren Fragen offen waren bedankte sich der 1. Vors. Glock bei den Herren Rues und Heine für Ihr Kommen.