Frau Wild beantragt zur Erweiterung ihrer Heilpraktikerpraxis eine Nutzungsänderung
im Gebäude Kirchstr. 6, Altenbuch.
Das Bauvorhaben liegt im Bereich der im Zusammenhang bebauten Ortsteile gem. § 34 BauGB.
Es liegt kein amtlicher Lageplan vor.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Der Gemeinderat von Altenbuch stimmt dem Bauvorhaben von Frau Wild Gabriele, Kirchstr. 6, 97901 Altenbuch zur Nutzungsänderung – Erweiterung einer vorhandenen Heilpraktikerpraxis auf dem Grundstück Fl.Nr. 2596, Gemarkung Unteraltenbuch zu.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungs-ergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwe-send u.
stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
13 |
10 |
10 |
0 |