Das Bauvorhaben liegt im Bereich der im Zusammenhang bebauten Ortsteile gem. § 34 BauGB.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Eine Abstandsflächenübernahme des Nachbarn liegt vor.
Der Gemeinderat nahm Einsicht in die Planunterlagen.
Der Gemeinderat von Altenbuch stimmt dem Bauantrag des Herrn Karl Leo, Untere Tannenstr. 3, 97901 Altenbuch zum Büroanbau an die bestehende Gerätehalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 1303 und 1304, Gemarkung Unteraltenbuch zu.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungs-ergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwe-send u.
stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
13 |
10 |
10 |
0 |