Der Stadtrat hat zuletzt in seiner Sitzung am 29.03.2007 eine Änderung der Benutzungsgebühren für die Friedhöfe in Stadtprozelten und Neuenbuch vorgenommen.
Nachdem dabei festgestellt wurde, dass seit 1994 keine neue Kalkulation vorgelegt worden war, wurde der Verwaltung aufgegeben im Jahre 2010 die nächste Kalkulation vorzulegen.
Im März 2011 wurde die Röder Kommunalberatung GmbH, Veitshöchheim mit der Neukalkulation beauftragt. Dieselbe liegt nunmehr nach umfangreichen Recherchen vor.
Bereits im Jahre 2007 ging der seinerzeitige Stadtrat nicht auf die ermittelten Gebührensätze ein, da diese einen zu krassen Gebührensprung nach sich gezogen hätten. Dies war auch der Grund für eine maßvolle Anpassung und die Aufgabenstellung in kürzeren Abständen die Gebühren zu überprüfen.
Aus nachstehender Aufstellung sind die aktuellen, sowie die Gebührensätze der Neukalkulation ersichtlich:
Art des Grabes Belegdauer akt. Gebühr Neukalkulation
Jahre € €
Kindergrab 10 80,00 55,20
Einzelgrab 25 200,00 414,00
Einzeltiefgrab 25 400,00 460,00
Doppelgrab 25 400,00 828,00
Doppeltiefgrab 25 800,00 920,00
Grab an der Kreuzigungsgruppe 25 900,00 1.794,00
Grab im Urnenkreisel 20 1.000,00 1.398,40
Urnengrab (1) 25 200,00 230,00
Urnengrab (2) 25 300,00 376,00
Grab im Urnenfeld 20 1.000,00 72,20
Benutzungsgebühr
für das Leichenhaus
Leichenhaus/Aussegnungshalle-Benutzungsgebühr 150,00 929,29
Leichenhaus (Urne ohne Aussegnungsfeier) 100,00 929,29
In Bezug auf die 72,20 € für das Urnenfeld ist folgendes zu erläutern: Bei der Festsetzung der Gebühr von 1.000 € wurde eine Gleichschaltung mit dem Urnenkreisel vorgenommen.
Bei der jetzigen Kalkulation wurde nicht eingerechnet, dass bei Bedarf eine Erweiterung des Urnenfeldes im Bereich „Gräber an der Kreuzigungsgruppe“ erfolgt. Dies bringt dann zwangsläufig eine Gebührenverschiebung mit sich.
Es wird angeraten, es deshalb bei der bisherigen „Gleichschaltung“ Urnenkreisel/Urnenfeld zu belassen.
Es wird vorgeschlagen, die Gebühren wie folgt neu festzusetzen:
Kindergrab 55,-- €
Einzelgrab 300,00 €
Einzeltiefgrab 450,00 €
Doppelgrab 600,00 €
Doppeltiefgrab 900,00 €
Grab an der Kreuzigungsgruppe 1.500,00 €
Grab im Urnenkreisel 1.200,00 €
Urnengrab (1) 220,00 €
Urnengrab (2) 330,00 €
Grab im Urnenfeld 1.200,00 €
Leichenhausbenutzung 300,00 €
Stadtrat Tauchmann sprach an, dass im Ruheforst ein Überschuss erwirtschaftet wird und er sich unter Berücksichtigung desselben gegen eine Erhöhung der Grabnutzungsgebühren ausspreche. Außerdem fragte er an, ob Rücklagen für den Ruheforst gebildet würden. In der weiteren Diskussion wurde die ermittelte Gebühr von 72,20 € für die Gräber im Urnenfeld angezweifelt. Die diesbezügliche Kalkulation soll überprüft werden. Im Gegensatz zu den Vorschlag der Verwaltung soll für die Gräber im Urnenfeld weiterhin eine Gebühr von 1.000 € gelten.
Der Stadtrat von Stadtprozelten setzt die Gebühren für das Bestattungswesen wie von der Verwaltung vorgeschlagen mit Ausnahme der Gebühr für das Grab im Urnenfeld (1.000 € anstatt der vorgeschlagenen 1.200 €) fest.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungs-ergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwe-send u.
stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
13 |
12 |
7 |
5 |
Stadträtin Markert begründete ihre Gegenstimme damit, dass sie sich auf eine Neufestsetzung auf die kalkulierten Sätze aussprechen würde.
Stadtrat Marco Birkholz sprach die Baumstümpfe im Friedhof in Neuenbuch an. Er regte an, entweder die Wurzeln zu entfernen oder neue Bäume zu pflanzen. Bürgermeisterin Kappes erklärte, dass sie diesbezüglich den Kreisgartenpfleger einschalten werde.