Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 5

Der Stadtrat hat zuletzt in seiner Sitzung am 29.03.2007 eine Änderung der Benutzungsgebühren für die Friedhöfe in Stadtprozelten und Neuenbuch vorgenommen.

Nachdem dabei festgestellt wurde, dass seit 1994 keine neue Kalkulation vorgelegt worden war, wurde der Verwaltung aufgegeben im Jahre 2010 die nächste Kalkulation vorzulegen.

Im März 2011 wurde die Röder Kommunalberatung GmbH, Veitshöchheim mit der Neukalkulation beauftragt. Dieselbe liegt nunmehr nach umfangreichen Recherchen vor.

 

Bereits im Jahre 2007 ging der seinerzeitige Stadtrat nicht auf die ermittelten Gebührensätze ein, da diese einen zu krassen Gebührensprung nach sich gezogen hätten. Dies war auch der Grund für eine maßvolle Anpassung und die Aufgabenstellung in kürzeren Abständen die Gebühren zu überprüfen.

 

Aus nachstehender Aufstellung sind die aktuellen, sowie die Gebührensätze der Neukalkulation ersichtlich:

 

                     Art des Grabes        Belegdauer       akt. Gebühr      Neukalkulation

                                                              Jahre                                                

 

Kindergrab                                              10                      80,00                  55,20

Einzelgrab                                               25                    200,00               414,00

Einzeltiefgrab                                         25                    400,00                460,00

Doppelgrab                                            25                    400,00                 828,00 

Doppeltiefgrab                                       25                    800,00                920,00

Grab an der Kreuzigungsgruppe         25                     900,00             1.794,00

Grab im Urnenkreisel                            20                  1.000,00             1.398,40

Urnengrab (1)                                         25                     200,00                230,00

Urnengrab (2)                                         25                     300,00                376,00

Grab im Urnenfeld                                 20                  1.000,00                  72,20

 

 

Benutzungsgebühr für das Leichenhaus

 

Leichenhaus/Aussegnungshalle-Benutzungsgebühr   150,00                929,29

Leichenhaus (Urne ohne Aussegnungsfeier)               100,00                929,29

 

 

 

In Bezug auf die 72,20 € für das Urnenfeld ist folgendes zu erläutern: Bei der Festsetzung der Gebühr von 1.000 € wurde eine Gleichschaltung mit dem Urnenkreisel vorgenommen.

Bei der jetzigen Kalkulation wurde nicht eingerechnet, dass bei Bedarf eine Erweiterung des Urnenfeldes im Bereich „Gräber an der Kreuzigungsgruppe“ erfolgt. Dies bringt dann zwangsläufig eine Gebührenverschiebung mit sich.

Es wird angeraten, es deshalb bei der bisherigen „Gleichschaltung“ Urnenkreisel/Urnenfeld zu belassen.

 

 

 

 

 

Es wird vorgeschlagen, die Gebühren wie folgt neu festzusetzen:

 

 

Kindergrab                                                55,-- €

Einzelgrab                                             300,00 €

Einzeltiefgrab                                        450,00 €

Doppelgrab                                           600,00 €

Doppeltiefgrab                                      900,00 €

Grab an der Kreuzigungsgruppe      1.500,00 €

Grab im Urnenkreisel                         1.200,00 €

Urnengrab (1)                                         220,00 €

Urnengrab (2)                                         330,00 €

Grab im Urnenfeld                               1.200,00 €

 

Leichenhausbenutzung                          300,00 €

 

Stadtrat Tauchmann sprach an, dass im Ruheforst ein Überschuss erwirtschaftet wird und er sich unter Berücksichtigung desselben gegen eine Erhöhung der Grabnutzungsgebühren ausspreche. Außerdem fragte er an, ob Rücklagen für den Ruheforst gebildet würden. In der weiteren Diskussion wurde die ermittelte Gebühr von 72,20 € für die Gräber im Urnenfeld angezweifelt. Die diesbezügliche Kalkulation soll überprüft werden. Im Gegensatz zu den Vorschlag der Verwaltung soll für die Gräber im Urnenfeld weiterhin eine Gebühr von 1.000 € gelten.

 


Der Stadtrat von Stadtprozelten setzt die Gebühren für das Bestattungswesen wie von der Verwaltung vorgeschlagen mit Ausnahme der Gebühr für das Grab im Urnenfeld (1.000 € anstatt der vorgeschlagenen 1.200 €) fest.

 


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwe-send u. stimmbe-rechtigt

für

 

den Be-schluss

gegen

 

den Be-schluss

13

12

7

5

 

Stadträtin Markert begründete ihre Gegenstimme damit, dass sie sich auf eine Neufestsetzung auf die kalkulierten Sätze aussprechen würde.

 

Stadtrat Marco Birkholz sprach die Baumstümpfe im Friedhof in Neuenbuch an. Er regte an, entweder die Wurzeln zu entfernen oder neue Bäume zu pflanzen. Bürgermeisterin Kappes erklärte, dass sie diesbezüglich den Kreisgartenpfleger einschalten werde.