Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Mit Schreiben vom 19.12.12 wird die Stadt Stadtprozelten zur beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis für das Staatliche Bauamt Aschaffenburg zur Einleitung von Niederschlagswasser in das Grundwasser im Bereich der St 2315, Anschlussstelle Faulbach-West, gehört.

 

Es ist vorgesehen, das Straßenwasser an der Hauptstrecke (abknickende Vorfahrt) größtenteils in einer 1,50 m breiten Mulde in der Kurveninnenseite zu sammeln und dort auch versickern zu lassen. (Genaue Ausführung siehe Anlage).

Das Straßenwasser des Anschlussastes der St 2315 alt in Richtung Faulbach entwässert flächenreduziert wie bisher in die Mulde zwischen Bahnlinie und Straße. Dort versickert das Wasser bzw. wird von der Mulde aus dem Vorfluter Rösselgrundgraben / Brückleinsgraben zugeführt.


Der Stadtrat von Stadtprozelten nimmt den Antrag des Freistaates Bayern – Staatliches Bauamt Aschaffenburg – vom 13.12.12 zur Erteilung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 8 Abs. 1 WHG, Art. 15 BayWG für das Einleiten des im Bereich der Staatstraße St 2315, Anschlussstelle Faulbach-West, anfallende Niederschlagswasser in das Grundwasser zur Kenntnis.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwe-send u. stimmbe-rechtigt

für

 

den Be-schluss

gegen

 

den Be-schluss

13

12

12

0