Bürgermeister Aulbach verwies
auf den Rechtsanspruch, den der Staat geschaffen habe für Betreuungsplätze von
0 bis 3 Jahren. Der Staat eröffnet hierzu Zuschußmöglichkeiten für den Bau von
Kinderkrippen mit einem Zuschuss von 70 %.
Die in Altenbuch
durchgeführte offizielle Umfrage habe keinen Bedarf für die Ausweisung von
Kinderkrippenplätzen ergeben. Gleichwohl habe man Kontakt mit der
Kirchenverwaltung, die den örtlichen Kindergarten betreibt, aufgenommen, ob
dieselbe Krippenplätze einrichten wolle bzw. werde. Er verwies weiterhin
darauf, dass es den Eltern freigestellt sei auch ihre Kinder in Krippen anderer
Gemeinden unterzubringen, wobei dann die Gemeinde Altenbuch gehalten sei,
hierfür die Kosten zu übernehmen. Weiterhin verwies er darauf, dass durchaus
auch die Möglichkeit bestehe, dass die Kirchenverwaltung an die Gemeinde zwecks
Übernahme des Kindergartens herantreten könnte.
Er schlage vor, die Antwort
der Kirchenverwaltung bezüglich der Ausweisung von Krippenplätzen abzuwarten
und dann gegebenenfalls die weitere Handlungsweise der Gemeinde abzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungs-ergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwe-send u.
stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
13 |
10 |
10 |
0 |