Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Bürgermeister Aulbach führte einleitend hierzu aus, dass die finanziellen Verhältnisse der Gemeinde sicherlich jedem bekannt seien. Es droht die Gefahr, dass,  wenn die Gemeinde ihre Finanzen nicht mehr in den Griff bekomme, ihre Eigenständigkeit verliere. Der Staat habe gerade über die Möglichkeit von ILEK und die Zusammenarbeit von Gemeinden in größerem Rahmen auf den Erhalt der kleineren Gemeinden abgezielt. Außerdem biete die Antragstellung für Erlangung von Stabilisierungshilfen die Möglichkeit zum Erhalt staatlicher Sonderzuweisungen.

 

Verwaltungsfachwirt Freund ging dann kurz auf den Haushalt 2013 ein. Derselbe sei von ihm bereits vor geraumer Zeit in Angriff genommen worden, nachdem absehbar war, dass für eine Antragstellung auf staatliche Zuwendungen gegenüber dem Staat die Vorlage des Haushaltes 2013 erfolgen müsse. Der Haushaltsplanentwurf und das von ihm erarbeitete Haushaltskonsolidierungskonzept mit Anlage sei dem Gemeinderat bereits mit der Ladung zugegangen. Wie daraus ersichtlich ist, enthält der Vermögenshaushalt des 2013 bis auf die Investitionsmaßnahme Breitbandkabel und Erneuerung der Wasserversorgung zur Neumühle keine größeren Investitionen. Der Haushalt sei insgesamt nicht ausgeglichen. Dies gelte auch für die Finanzplanung des Jahres 2014. Der Ausgleich wurde von ihm bewusst offen gelassen, um gegenüber dem Staat zu dokumentieren, dass ohne staatliche Hilfen ein Ausgleich nicht möglich sei.

 

Mit dem unausgeglichenen Haushalt und vor allen Dingen den Hinweis auf die Nichterwirtschaftung der Mindestzuführungen sollen staatliche Hilfen beantragt werden. Im vergangenen Jahr habe sein Antrag auf Bedarfszuweisung bzw. Stabilisierungshilfe ergeben, dass die Gemeinde Altenbuch eine Bedarfszuweisung von 60.000 Euro sowie eine Stabilisierungshilfe von 200.000 Euro erhalten habe. Mit den Bescheiden sei eine umfangreiche Nachweisführung über die Verwendung und weitere finanzielle Entwicklung der Gemeinde verbunden. Außerdem wurde mit der Stabilisierungshilfe die Möglichkeit eröffnet, eine solche für weitere drei Jahre zu beantragen und zu erhalten. Mit Schreiben vom 14.08.2012 habe gegenüber der Regierung von Unterfranken bereits ein Haushaltskonsolidierungskonzept vorgelegt, dass nunmehr mit der neuen Antragstellung überarbeitet und weitergeführt werde. Richtungsweisend seien hierzu die Beschlüsse des Gemeinderates aus dem Jahre 2012 zur Erhöhung der Hundesteuer und der Grabplatzgebühren. Freund verwies darauf, dass der Gemeinderat gehalten sei im Jahr 2013 die sich aus der Neukalkulation der Wasser- und Kanalgebühren ergebenden neuen Gebührensätze zum 01.07. des laufenden Jahres umzusetzen. Außerdem enthalte das Konzept die Ausführung, dass der Gemeinderat sich im Laufe des Jahres 2013 mit einer Erhöhung der Gewerbesteuer zum 01.01.2014 von bisher 360 auf 380 v. Hundert beschäftigen werde. Für den einzelnen Gewerbesteuertreibenden bedeute dies eine Erhöhung von ca. 6 %.

 

Er verwies auf die einmalige Möglichkeit für die Gemeinde, weitere Stabilisierungshilfen zu erlangen um die finanzielle Situation der Gemeinde in den kommenden Jahren entscheidend zu verbessern. Ziel sei es im Jahre 2016 zumindest die Mindestzuführungen zu erwirtschaften, ohne bis dorthin weitere Darlehensaufnahmen durchführen zu müssen. Die Stabilisierungshilfe des Staates sei darauf ausgelegt, die Schulden der Gemeinden direkt zurückzuführen. Nachdem die Darlehensverträge der Gemeinden mit den einzelnen Banken keine Sondertilgungsmöglichkeiten enthalten, werde er gegenüber dem Staat ……

 

…..argumentieren, dass die Stabilisierungshilfe für die Gemeinde Altenbuch eine indirekte Entschuldung mit sich bringe in der Gestalt, dass keine neuen Darlehensaufnahmen erfolgen müssen.

 

Hingewiesen wurde von ihm auch darauf, dass die Maßnahme Feuerwehrgerätehausbau von ihm um ein weiteres Jahr im Finanzplan nach hinten verschoben wurde auf das Jahr 2016. Gleichwohl seien im Jahre 2013 Mittel für die Planung des Gerätehauses eingestellt. Zielsetzung sei hier eine fertige Planung für den Fall der Verbesserung der finanziellen Möglichkeiten in der Schublade zu haben.

Bürgermeister Aulbach fügte den Erkenntnissen hinzu, dass man in Verhandlungen mit dem Kreisbrandrat Herrn Lepold und dem Architekten die Möglichkeiten und Gegebenheiten für ein Feuerwehrhausneubau zurzeit auslote.

 

Vorbemerkungen zum Haushaltsplanentwurf 2013 der Gemeinde Altenbuch

 

1.    Allgemeines

 

Die Jahresrechnung 2012 schließt mit einem Sollüberschuss von 148.280,57 € ab.

Dies ist zwar erfreulich, kommt jedoch nur deshalb zu Stande, weil im vergangenen Jahr eine staatliche Bedarfszuweisung von 60.000 € und eine Stabilisierungshilfe von 200.000 € verbucht werden konnten.

Ohne diese staatlichen Hilfen, müsste ein Fehlbetrag von ca. 112.000 € verzeichnet werden!

 

Dies ist sehr bedenklich und zeigt auf, dass die Gemeinde neben eigenen Anstrengungen in Form eines fortzuschreibenden Haushaltskonsolidierungskonzeptes auch weiterhin auf staatliche Unterstützung angewiesen ist.

 

Entgegen der Finanzplanung des Haushaltes 2012, kann auch im Jahre 2013 keine Zuführung zum Vermögenshaushalt erwirtschaftet werden.

Die Fortschreibung des Finanzplanes in diesem Bereich sieht ohnehin wesentlich schlechter aus, als noch im vergangen Jahre angenommen:

 

Annahme 2012 Zuführung zum Vermögenshaushalt in €:

 

         2013              2014            2015              2016

 

      15.100           69.000          126.900

 

Fortschreibung Haushalt 2013

 

   ./. 2.700           26.400            56.700          87.400

 

Nach den richtungsweisenden Erhöhungen der Friedhofsgebühren und der Hundesteuer im Jahre 2012, ist der Gemeinderat gehalten, die  für die kommenden Monate anstehende Gebührenneukalkulation im Bereich Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung  umzusetzen.

In derselben ist erstmals dem Umstand der Verbandsanschlüsse Rechnung zu tragen mit den sich neu ergebenden Umlagezahlungen und Abgang von Anlagenteilen der Gemeinde bei den kalkulatorischen Zinsen und Abschreibungen.

 

Nur mit der Vorgabe und den Bemühungen bis zum Ende des Finanzplanungszeitraumes 2016 keine neuen Darlehensaufnahmen durchzuführen und dann annähernd bis zu diesem Zeitpunkt eine Mindestzuführung zu erwirtschaften, kann auf eine Stabilisierung der Finanzen der Gemeinde hingewirkt werden.

Eine freie Finanzspanne für Investitionsmaßnahmen wird damit ohnehin noch nicht erreicht!

 

 

 

 

2.    Verwaltungshaushalt

 

Gegenüber dem Vorjahr weist der Verwaltungshaushalt mit 1.722.100 € eine Steigerung um 119.00 € = 7,4 % auf. Daraus ableiten lässt sich jedoch nicht eine generelle Steigerung der Einzelpositionen. Die Abweichungen sind auf einige wenige Ansätze, wie z.B. die erhöhten Umlagezahlungen an die Verbände (AZV, WZV,VG, Kreisumlage) und die erhöhten Einnahmen bei der Einkommenssteuerbeteiligung und den Schlüsselzuweisungen begrenzt.

Die übrigen laufenden Einnahmen- und Ausgabenansätze sind nach wie vor „sehr eng gestrickt“.

 

Die Steigerung bei der Einkommenssteuerbeteiligung und der Schlüsselzuweisung bringen zwar über 90.000 € Mehreinnahmen gegenüber dem Vorjahr mit sich, trotzdem gelingt es nicht, eine Zuführung zur erwirtschaften.

 

Besonderes Augenmerk ist –wie bereits erwähnt- auf die Entwicklung der Wasser- und Kanalgebühren zu legen.

 

Bei der Gewerbesteuer steht noch eine geringe Einnahmereserve aus, wenn der Hebesatz von 360 auf 380 v.H. = um 5,55 % erhöht wird. Einzelunternehmen und die meisten Personengesellschaften können die Gewerbesteuer bis zu einem Hebesatz von 380 v.H. auf die Einkommenssteuer anrechnen lassen.

 

3.    Vermögenshaushalt

 

Der Vermögenshaushalt bewegt sich mit 443.300 € um 108.400 € = 24,5 % unter dem Volumen des Vorjahres.

Weggefallen sind die die beiden letzten Haushaltsjahre bestimmenden „Einstandszahlungen“ an den

Wasser- bzw. Abwasserzweckverband mit jährl. 211.000 €

 

Investieren wird und muss die Gemeinde in die Breitbandversorgung für ihre Bürger und die (wenigen) ortsansässigen Betriebe. Es gilt dabei diese Daseinsvorsorge für die jungen Bürger und Betriebe zu treffen um von vornherein Abwanderungsgedanken mit dieser Begründung entgegenzuwirken.

 

Im Bereich der Wasserversorgung ist der Anschluss der „Neumühle“ der bereits im letzten Jahr vorgesehen war noch auszuführen. Mit dieser Maßnahme wird Wasserverlusten und erhöhten Zahlungen an den Wasserzweckverband (für das abgenommene Wasser) entgegengewirkt.

 

In der Finanzplanung für die kommenden Jahre sind die Investitionen –zumindest vorerst – auf annähernd Null zurückgefahren. Erst im Jahre 2016 könnte aus heutiger Sicht  an die Maßnahme Feuerwehrgerätehaus herangegangen werden.

 

Ziel muss es sein, keine neuen – die künftigen Haushalte belastenden – Darlehen aufzunehmen.

 

 

4.    Schuldenstand

 

Der Schuldenstand der Gemeinde beträgt zum 31.12.2012 1.668.730,87 € (Vorjahr 1.420.168,98 €).

Die Pro-Kopf-Verschuldung liegt mit 1.320 € weit über dem Landesdurchschnitt.

 

5.    Zusammenfassung

 

Die finanzielle Lage der Gemeinde ist sehr bedenklich, da

-          die Mindestzuführungen im gesamten Finanzplanungszeitraum nicht erwirtschaftet wird

-          keinerlei Handlungsspielraum für Investitionen und damit die Entwicklung der Gemeinde besteht

-          eine weitere Anhebung der Kommunalsteuern –abgesehen von der geschilderten Möglichkeit bei der Gewerbesteuer – gerade im Hinblick auf den Erhalt der kommunalen Gemeinschaft und die Fortentwicklung derselben kontraproduktiv wäre.

 

Die beschlussmäßige Selbstbeschränkung des Gemeinderates in Bezug auf künftige Darlehensaufnahmen  muss dahingehend ausgeweitet werden, dass im Finanzplanungszeitraum – nach Möglichkeit und ohne gegebene Sachzwänge – keine Darlehensaufnahmen erfolgen.

 

Dies kann nur mit staatlicher Hilfe bewirkt werden.

 

Insofern kann für das laufende Jahr (Fehlbetrag 44.000 €) und für das kommende Jahr (Fehlbetrag 11.700 €) kein ausgeglichener Haushalt vorgelegt werden.

 

Stadtprozelten, 13.Februar 2013

 

 

Freund, Kämmerer

 


Der Gemeinderat fasste dann folgende Beschlüsse


a)    Der Gemeinderat von Altenbuch stimmte dem vorgelegten Haushaltskonsolidierungskonzept zu.

 

Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwe-send u. stimmbe-rechtigt

für

 

den Be-schluss

gegen

 

den Be-schluss

13

10

10

0

 

 

b)    Der Gemeinderat von Altenbuch hat den vorgelegten Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2013 zur Kenntnis genommen. Er sieht keine Möglichkeit den Haushalt ohne weitere Darlehensaufnahmen auszugleichen. Der Haushalt wird in der vorgelegten Form

a)    der Kommunalaufsicht zur weiteren Beurteilung

b)    über die Regierung von Unterfranken zum Antrag auf staatliche Stabilisierungshilfe vorgelegt.

 

Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwe-send u. stimmbe-rechtigt

für

 

den Be-schluss

gegen

 

den Be-schluss

13

10

10

0