Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Haushaltskonsolidierung Altenbuch

 

Die Gemeinde Altenbuch hat im Anschreiben vom 14.08.2012 zum Bedarfszuweisungsantrag den eingeleiteten Konsolidierungsprozess dargelegt.

 

Die seinerzeit angeführten Maßnahmen werden wie folgt fortgeschrieben bzw. ergänzt.

 

1.    Die Realsteuerhebesätze befinden sich mit

           

            360 v. H. für die Grundsteuer A

            360 v. H. für die Grundsteuer B

            360 v. H. für die Gewerbesteuer

 

            über dem Landesdurchschnitt.

 

Der Gemeinderat wird sich im Laufe des Jahres 2013 mit einer Erhöhung der Gewerbesteuer auf 380 v. H. zum 01.01.2014 befassen.

 

2.    Die beschlussmäßige Selbstbeschränkung des Gemeinderates in Bezug auf Kreditaufnahmen für die Haushaltsjahre 2013 ff. wird beibehalten.

 

3.    Die vom Staat erhaltene Stabilisierungshilfe 2012 trägt mit der erhaltenen Bedarfszuweisung zur Ausweisung eines Sollüberschusses 2012 bei.

Ohne diese staatliche Hilfen wäre ein Sollfehlbetrag in Höhe von ca. 110.000 € zu verzeichnen gewesen.

Die staatlichen Hilfen tragen außerdem dazu bei, dass im Jahre 2013 keine Darlehensaufnahmen notwendig werden.

Insofern ist keine direkte (durch Sondertilgungen) sondern indirekte (keine weiteren Darlehensaufnahmen)  Schuldenreduzierung bei der Gemeinde angekommen.

 

4.    Bei Betrachtung des Finanzplanungszeitraumes wird aber auch ersichtlich, dass die Gemeinde auf weitere staatlichen Hilfen angewiesen ist, da sie aus eigener Kraft die Mindestzuführungen (noch) nicht erreicht.

Ganz abgesehen davon, dass eine freie Finanzspanne dem Gemeinderat einen Handlungsspielraum für Investitionsmaßnahmen eröffnet.

 

5.    Die Hundesteuer wurde zum 01.01.2013 verdoppelt.

 

6.    Die Gebühren-Neukalkulation für das gemeindliche Friedhofswesen wurde durchgeführt. Die Benutzungsgebühren wurden zum 01.01.2013 auf die kalkulierten Gebührensätze angehoben.

 

7.    Für den März 2013 steht eine Neukalkulation der Wasser- und Abwassergebühren an.

Dabei sind die „neuen“ Gegebenheiten = Anschluss an den Zweckverband zur Wasserversorgung bzw. Abwasserzweckverband Südspessart zu berücksichtigen.

In diesen Kalkulationen fließen dann ein:

 

Wasserversorgung

-          Wasserbezug vom Verband ab Okt. 2012 – Kosten

-          Abgang der Altanlagen (Hochbehälter, Wasseraufbereitung, etc.) bei den kalkulatorischen Kosten

-          Abgang lfd. Kosten (Gebäudeunterhalt, Strom etc.)

-          Rückgang Innere Verrechnung Arbeiterlöhne

 

            Abwasserversorgung

-          Umlagenzahlung an den Verband seit 01.01.2013

-          Abgang der Altanlagen (Verbindungssammler Altenbuch – Breitenbrunn, RÜB 1 und 2 an den Verband übertragen) bei den kalkulatorischen Kosten

-          Rückgang lfd. Kosten und Innere Verrechnungen

 

Die sich neu ergebenden Gebührensätze werden vom Gemeinderat zum 01.07.2013

             unter vorzeitiger Änderung des laufenden Kalkulationszeitraumes umgesetzt.

 

8.    Bei den Personalausgaben ist keine Optimierung möglich. Es werden lediglich zwei Bauhofmitarbeiter fest beschäftigt. Einer der beiden Mitarbeiter stellt seinen Privattraktor gegen Verrechnung von Stundensätzen nach dem landwirtschaftlichen Maschinenring. Dies bedeutet für die Gemeinde eine Entlastung in Bezug auf Investitions- und Unterhaltungskosten.

Die Gemeinde Altenbuch ist Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Stadtprozelten. Verwaltungskosten fallen über die dortige Umlage an.

 

 

Weitere Aussagen zu

-          Kassenresten

-          Freiwillige Leistungen

-          ILEK

siehe nachfolgend.

 

Im Übrigen gelten die im Ergänzungsblatt des Antrages der Gemeinde Altenbuch auf Bedarfszuweisung vom 14.08.2012 getroffenen Aussagen.

 

 

Kassenreste

 

Die Jahresrechnung 2012 weist Kassenreste in Höhe von 74.064,08 € aus.

Alleine 46.735,10 € gehen dabei auf einen rückständigen Gewerbesteuerzahler, der in Insolvenz gegangen ist.

Da die anteilige Gewerbesteuer in Höhe von 41.958,15 € in den Sollabschlüssen enthalten ist, wäre zu klären, wie hier eine Bereinigung erfolgen kann.

 

Uns liegen Nachweise des Insolvenzverwalters vor, nach denen eine Gesamtverschuldung des Zahlungspflichtigen von insgesamt 568.000 € gegeben ist.

Es kann definitiv davon ausgegangen werden, dass eine Sollbereinigung durchzuführen ist.

Nach unserer Auffassung kann damit nicht 7 Jahre bis zum Abschluss eines Privatinsolvenzverfahrens gewartet werden.

Es wäre vielmehr logischer und sachdienlicher den Sollabgang mit der Eröffnung des Privatinsolvenzverfahrens zeitlich zusammenfallen zu lassen.

Sollten dann – wider Erwarten – innerhalb des Verfahrenszeitraumes Zahlungen auf die Rückstände geleistet werden, könnten die jeweiligen Ist-Beträge zu Soll gestellt werden.

 

 

Schulden und Schuldenentwicklung

 

Der Schuldenstand der Gemeinde beträgt zum 31.12.2012 1.668.730,87 € = 1.320 € pro Kopf (1.264 Einwohner per 30.06.2012)

Sie liegt damit weit über dem Landesdurchschnitt.

 

Die Gemeinde ist bestrebt, diese Verschuldung auf ein erträgliches Maß zurückzuführen.

Sie fährt aus diesem Grunde ein für ihre Verhältnisse sehr hohes Rückzahlungskonzept mit einer derzeitigen Jahrestilgungsrate von über 10$ der Gesamtverschuldung.

Erst in den Jahren 2014 – 2016 erfolgt ein spürbarer Rückgang auf dann annähernd 50% der derzeitigen Tilgungsleistungen.

 

Die laufenden Darlehensverträge enthalten keine Sondertilgungsmöglichkeiten.

Zwecks Einräumung solcher wurden die Banken angeschrieben (Siehe Anlagen)

 

Dieses Konzept ist jedoch abhängig von einer Null-Neuverschuldung und der Erwirtschaftung der Mindestzuführungen in Höhe der Tilgungsleistungen.

Letzteres ist jedoch im gesamten Finanzplanungszeitraum auszuschließen.

Die Gemeinde ist deshalb auch in den nächsten Jahren auf die Gewährung von Bedarfszuweisungen/Stabilisierungshilfen angewiesen.

 

Bei Umsetzung des Konzeptes mit NULL-Darlehensaufnahmen im Finanzplanungszeitraum  und planmäßiger Tilgung könnten die Gesamtschulden bis 3.12.2016 um 424.200,71 € auf dann 1.244.530,16 € zurückgeführt werden.

Die planmäßigen Tilgungsraten würden dann unter jährl. 100.000 € liegen.

Somit wird zumindest die Möglichkeit der Erwirtschaftung der Mindestzuführung eröffnet.

 

ILEK

 

Die Gemeinde Altenbuch hat sich mit den 4 anderen Südspessartgemeinden Collenberg, Dorfprozelten, Stadtprozelten und Faulbach einer Studie zur Inergrierten Ländlichen Entwicklung unterzogen.

Das ILE-Konzept liegt seit Ende des Jahres 2012 den Gemeinden vor.

Die Gemeinde erhofft sich durch die interkommunale Zusammenarbeit neben möglichen Kosteneinsparungen (z.B. über einen gemeinsamen Bauhof) auch Impulse für den Ortserhalt und die Ortsentwicklung.

 

Wie bereits anderweitig ausgeführt, erwirtschaftet sie jedoch im gesamten Finanzplanungszeitraum weder die Mindestzuführung, geschweige denn eine freie Finanzspanne für irgendwelche Investitionsmaßnahmen

 

Gerade im Hinblick auf die demografische Entwicklung ist es jedoch geboten, dass eine Gemeinde nicht nur in ihrem Bestand erhalten bleibt, sondern sich den Anforderungen der (jugendlichen) Bevölkerung in Bezug auf Wohn-Attraktivität in jeder Hinsicht stellt.

 

Eine Stabilisierung der Finanzen mit Blickrichtung auf mittelfristige  Schaffung eines eigenen (Entwicklungs-)Spielraumes für den Gemeinderat ist für den Fortbestand der Gemeinde dabei unerlässlich.

 

Ein Beispiel dafür ist das in Zusammenarbeit mit den örtlichen Heimat- und Geschichtsverein geschaffene  Heimatmuseum, das als kulturelles Novum einen Großteil der Bevölkerung beim Bau und jetzt Betrieb mit einbindet.

Auch hier konnte nur über die staatl. Förderung und ein gesondertes Finanzierungsmodell ein gemeindliches Gebäude reaktiviert und der Bevölkerung zur Verfügung gestellt werden. 

 

 

Zukunftsinvestitionen

 

-          Breitband

Die Gemeinde ist gehalten im Zuge der Bedarfsentwicklung für Ihre Bürger und ortsansässigen Firmen eine flächendeckende Breitbandversorgung im gesamten Ortsgebiet zu verwirklichen.

Unter Berücksichtigung der hierfür vom Staat in 2013 zu Verfügung stehenden Fördermittel und der Tatsache, dass der Landkreis Miltenberg als besonders förderfähiges Gebiet ausgewiesen ist,

sollte diese Maßnahme noch im Jahre 2013 verwirklicht weren.

 

-          Feuerwehr

Der Gemeinderat ist in Anbetracht der derzeit  beengten Platzverhältnisse bemüht, der Freiwilligen Feuerwehr eine neue Unterkunft, zumindest in Bezug auf die Fahrzeugstellflächen und Werkstatt zu Verfügung zu stellen. Ehrenamtliche Helfer, in diesem Falle Feuerwehrleute, können nur gebunden bzw. gewonnen werden, wenn adäquate Voraussetzungen in Form von Unterbringung und Ausstattung geboten werden können.

Die Verwirklichung einer entsprechenden Baumaßnahme im Finanzplanungszeitraumist in Erwartung der Verbesserung der finanziellen Gegebenheiten und Entwicklung für das Jahr 2016 vorgesehen.

Wünschenswert wäre die Umsetzung zu einem früheren Zeitpunkt.

In Anbetracht der stellplatzbezogenen Förderung bleibt der Gemeinde z.Zt. noch ein zu großer Eigenanteil.

 

 

-          Kindererziehungsplätze

In der Gemeinde Altenbuch betreibt die Kath. Kirchengemeinde einen Kindergarten. Mit dem vom Staat vorgegebenen Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz für Kinder von 0-3 Jahren, kommen u.U. auf die Gemeinde gegebenenfalls Kosten zu, die sie aus all den vorstehend geschilderten Gründen selbst bei einer staatl. Förderung von 70% in finanzielle Zwänge bringt

Der im Bedarfsfall notwendigen Erfüllung des Rechtsanspruches, steht die Frage der finanziellen Machbarkeit gegenüber

 

 

 

 


Der Gemeinderat von Altenbuch stimmt dem Haushaltskonsolidierungskonzeptes wie vorgelegt zu.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwe-send u. stimmbe-rechtigt

für

 

den Be-schluss

gegen

 

den Be-schluss

13

10

10

0