Beschluss: beschlossen

Kämmerer Freund erläuterte die Eckdaten des Haushaltes 2013. Er verwies darauf, dass aus den Baumaßnahmen des Jahres 2012 noch Restzahlungen im Jahre 2013 abzuarbeiten sind. Als neue Maßnahme sei die Sanierung des Hochbehälters Stadtprozelten in den Haushalt 2013 aufgenommen worden. Der Wasserpreis von derzeit 1,55 € hätte gehalten werden können, wenn nicht ein erheblicher Rückgang der Wasserabgabemenge zu verzeichnen sei. Er zeigte der Verbandsversammlung auf, dass eine Erhöhung des Wasserabgabepreises an die Mitgliedsgemeinden um 0,10 € zum 01.07.2013 unumgänglich sei.

 

Angesprochen wurde von Verbandsvorsitzenden Haider die noch ausstehende Vermessung der Leitungstrasse nach Altenbuch mit Wiedereinmessung der Grenzsteine der in Anspruch genommenen Privatgrundstücke. Laut Aussage des Vermessungsamtes sei hierbei mit Kosten von ca. 39.000 € zu rechnen. Bei einer abgespeckten Version würden immer noch ca. 25.000 € anfallen. Auch hierzu soll in der nächsten Verbandssitzung eine Entscheidung der Verbandsversammlung getroffen werden.

 

Die Verbandsversammlung stimmte letztlich dem vorgelegten Haushaltsplan zu und beschloss folgende

 

H A U S H A L T S S A T Z U N G

 

des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Stadtprozeltener Gruppe (Landkreis Miltenberg) für das Haushaltsjahr 2013

 

Auf Grund der Art. 41 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Zweckverband folgende

H a u s h a l t s s a t z u n g:

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

im   V e r w a l t u n g s h a u s h a l t

in den Einnahmen und Ausgaben mit                                 854.400,00 €

 

und

 

im   V e r m ö g e n s h a u s h a l t

in den Einnahmen und Ausgaben mit                                 724.600,00

 

ab.

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf   350.000,00 €   festgesetzt.

 

 

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

 

(1)  B e t r i e b s k o s t e n u m l a g e

 

Die Betriebskostenumlage wird über den jeweiligen Gebührensatz der abgenommenen Wassermenge der Mitgliedsgemeinden erhoben.

 

Der Gebührensatz beträgt in der Zeit vom 01.01.2013 bis einschl. 30.06.2013 1,55 € + 7 % MWSt. und ab 01.07.2013 bis einschl. 31.12.2013 1,65 € + 7 % MWSt.

 

(2)  I n v e s t i t i o n s u m l a g e

 

Der durch Beiträge und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt (Umlagesoll) wird auf 29.800 € festgesetzt und auf die Verbandsmitglieder umgelegt.

Umlegungsschlüssel ist lt. Verbandssatzung das Verhältnis der im letzten Jahr im Gebiet der einzelnen Verbandsmitglieder abgenommenen Wassermenge. Für das Gebiet der Gemeinde Altenbuch wird diese auf vorläufig 55.000 m³ festgesetzt. Eine Abrechnung der Investitionsumlage 2013 erfolgt nach den Wassermengen 2013 im Jahre 2014.

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf   140.000,00 €   festgesetzt.

 

§ 6

 

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

 

§ 7

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2013 in Kraft.

 

ZWECKVERBAND ZUR WASSERVERSORGUNG

DER STADTPROZELTENER GRUPPE

 

gez.

H A I D E R, 1. Vorsitzender

 


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwe-send u. stimmbe-rechtigt

für

 

den Be-schluss

gegen

 

den Be-schluss

13

13

13

0