Sitzung: 13.03.2013 Zweckverbandsversammlung WZV
Beschluss: beschlossen
Kämmerer Freund erläuterte die Eckdaten des Haushaltes 2013. Er verwies darauf, dass aus den Baumaßnahmen des Jahres 2012 noch Restzahlungen im Jahre 2013 abzuarbeiten sind. Als neue Maßnahme sei die Sanierung des Hochbehälters Stadtprozelten in den Haushalt 2013 aufgenommen worden. Der Wasserpreis von derzeit 1,55 € hätte gehalten werden können, wenn nicht ein erheblicher Rückgang der Wasserabgabemenge zu verzeichnen sei. Er zeigte der Verbandsversammlung auf, dass eine Erhöhung des Wasserabgabepreises an die Mitgliedsgemeinden um 0,10 € zum 01.07.2013 unumgänglich sei.
Angesprochen wurde von Verbandsvorsitzenden Haider die noch ausstehende Vermessung der Leitungstrasse nach Altenbuch mit Wiedereinmessung der Grenzsteine der in Anspruch genommenen Privatgrundstücke. Laut Aussage des Vermessungsamtes sei hierbei mit Kosten von ca. 39.000 € zu rechnen. Bei einer abgespeckten Version würden immer noch ca. 25.000 € anfallen. Auch hierzu soll in der nächsten Verbandssitzung eine Entscheidung der Verbandsversammlung getroffen werden.
Die Verbandsversammlung stimmte letztlich dem vorgelegten Haushaltsplan zu und beschloss folgende
H A U S H A L T S S A T Z U N G
des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Stadtprozeltener
Gruppe (Landkreis Miltenberg) für das Haushaltsjahr 2013
Auf Grund der Art. 41 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale
Zusammenarbeit (KommZG) und Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt der
Zweckverband folgende
H a u s h a l t s s a t z u n g:
§
1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2013 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im V e r w a l t u n g s h a u s h a l t
in den Einnahmen
und Ausgaben mit 854.400,00
€
und
im V e r m ö g e n s
h a u s h a l t
in den Einnahmen
und Ausgaben mit 724.600,00 €
ab.
§
2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf
350.000,00 € festgesetzt.
§
3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden
nicht festgesetzt.
§
4
(1) B e t r i e b s k
o s t e n u m l a g e
Die Betriebskostenumlage wird über den jeweiligen
Gebührensatz der abgenommenen Wassermenge der Mitgliedsgemeinden erhoben.
Der Gebührensatz beträgt in der Zeit vom 01.01.2013 bis
einschl. 30.06.2013 1,55 € + 7 % MWSt. und ab 01.07.2013 bis einschl. 31.12.2013
1,65 € + 7 % MWSt.
(2) I n v e s t i t i
o n s u m l a g e
Der durch Beiträge und sonstige Einnahmen nicht gedeckte
Bedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt (Umlagesoll) wird auf
29.800 € festgesetzt und auf die Verbandsmitglieder umgelegt.
Umlegungsschlüssel ist lt. Verbandssatzung das Verhältnis
der im letzten Jahr im Gebiet der einzelnen Verbandsmitglieder abgenommenen
Wassermenge. Für das Gebiet der Gemeinde Altenbuch wird diese auf vorläufig
55.000 m³ festgesetzt. Eine Abrechnung der Investitionsumlage 2013 erfolgt nach
den Wassermengen 2013 im Jahre 2014.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen
Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 140.000,00 €
festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2013 in
Kraft.
ZWECKVERBAND ZUR WASSERVERSORGUNG
DER STADTPROZELTENER GRUPPE
gez.
H A I D E R, 1. Vorsitzender
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungs-ergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwe-send u.
stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
13 |
13 |
13 |
0 |