Beschluss: beschlossen

Mit Vertrag vom 20.10.2000 wurde die Betriebsleitung und Betriebsführung für den Stadtwald dem Gräflichen Forstamt Erbach übertragen. Hierfür wurde seinerzeit ein Entgelt von 37,00 DM/Jahr für die Holzbodenfläche von 619,4 ha = Jahresentgelt von 22.917,00 DM/Jahr (11.717,28 €)  zzgl. MWST.

Z.Zt. beträgt das Jahresentgelt 14.178,05 € zzgl. MWST.

 

Mit Schreiben vom 18.10.2012 beantragt das Gräfl. Forstamt eine Erhöhung des Entgeltes um 2.500 € beginnend mit dem Forstwirtschaftsjahr 2013.

Das Entgelt würde sich dann auf 16.678,05 € zzgl. MWST. belaufen.

 

In dem Vertrag aus 2000 ist ein Passus enthalten, wonach bei einer Erhöhung des Entgeltes des Landes Bayern in den Jahren 2002 und folgende, 90% dieses Satzes als Entgelt festgesetzt werden.

Das Entgelt des Landes Bayern beträgt seit 01.07.2011 4,87 €/ha und 4,87 € pro Festmeter Hiebsatz

 

= 643,64 fm Holzbodenfläche x 4,87 €                                                        =    3.134,53 €

4.469      fm (4.470 fm abzgl. 1 fm) x 4,87 €                                               =   21.764,03 €

                                                                                                         Gesamt  =   24.898,56 €

 

Das Entgelt des Gräfl. Forstamtes würde sich auch nach der Erhöhung unter dem staatl. Entgeltsatz und auch unter dieser 90%-Regelung bewegen.


Der Stadtrat von Stadtprozelten ist mit der vom Gräflichen Forstamt Erbach beantragten Erhöhung des Entgeltes für die Betriebsleitung und –ausführung für den Stadtwald um 2.500 € beginnend mit dem Forstwirtschaftsjahr 2013 einverstanden.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwe-send u. stimmbe-rechtigt

für

 

den Be-schluss

gegen

 

den Be-schluss

13

10

10

0

 

 

2.Bürgermeister Adamek wies darauf hin, dass am Waldweg vom Sellgrund Richtung Birkenschlag absterbende Eichen zu verzeichnen sind.

 

Nach einem kürzlich ergangenen Gerichtsurteil treffe Waldbesitzer zwar keine generelle Verantwortung für durch herabstürzende Äste verursachte Personen- und Sachschäden.

 

Wenn jedoch wie im vorliegenden Fall der Stadt bzw. den Verantwortlichen die drohenden Gefahren bekannt sind, bestehe Handlungsbedarf und Verantwortung für die Verkehrssicherung.

 

Er wies darauf hin, dass die Fällung der Bäume an diesem viel begangenen und befahrenen Weg deshalb unumgänglich sei.

 

Vorm Stadtrat wurde dies zwar mit Bedauern, jedoch in Anerkennung der Verantwortung zur Kenntnis genommen.