Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Verbandsvorsitzender Glock informierte darüber, dass der Bayerische Kommunale Prüfungsverband wie an der Verbandsversammlung beschlossen, die neuerliche Kläranlagenplanung von BDH zurzeit bearbeite. Nach den letzten Informationen von Herrn Plank von BKPV sei urlaubs- und krankheitsbedingt doch nicht vor Ende Mai mit einem Ergebnis zu rechnen. Um weitere Zeitverzögerungen zu vermeiden schlage er eine formelle Auftragserteilung an das Ing.-Büro BDH vor und unterbreitete folgenden Beschlussvorschlag:

 

Das Büro BDH, Hanau erhält den Auftrag für die Leistungsphasen 5 bis 9 für die Sanierung der Kläranlage auf der Grundlage ihrer Ausarbeitung Variante 3 vom 17.01.2013. Sich eventuell aus der abschließenden Stellungnahme des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes ergebende Änderungen sind zu berücksichtigen und einzuarbeiten. Außerdem hat die von BHD zugesagte Verrechnung von Honorarkosten der Leistungsphasen 1 bis 4 mit den neu anfallenden Honorarkosten zu erfolgen. Über den vorzulegenden Ingenieurvertrag erfolgt gesonderte Beschlussfassung.

 

Glock verwies noch darauf, dass nach seinen Informationen die Baukosten innerhalb des letzten Vierteljahres um ca. 20 % gestiegen sind.

 

Bürgermeister Ullrich, Collenberg regte an, den Abschlussbericht von Herrn Plank vom BKPV abzuwarten, um keine Fehler zu begehen.

2. Bürgermeister Mayer, Collenberg äußerte Bedenken dahingehend, dass noch kein Ingenieurvertrag mit BDH vorliege, der Grundlage für eine Auftragserteilung sei. Außerdem sei von BDH noch als Abschluss der Leistungsphasen 1 bis 4 die Genehmigungsplanung zu erbringen.

 


Das Büro BDH, Hanau erhält den Auftrag die Genehmigungsplanung für die Sanierung der Kläranlage auf der Grundlage ihrer Ausarbeitung Variante 3 vom 17.01.2013 vorzulegen. Sich eventuell aus der abschließenden Stellungnahme des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes ergebende Änderungen sind zu berücksichtigen und einzuarbeiten. Außerdem hat die von BHD zugesagte Verrechnung von Honorarkosten der Leistungsphasen 1 bis 4 mit den neu anfallenden Honorarkosten zu erfolgen. Gleichzeitig wird das Ing.-Büro BDH um Vorlage  eines Ingenieurvertrages für die Leistungsphasen 5 bis 9 ersucht.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwe-send u. stimmbe-rechtigt

für

 

den Be-schluss

gegen

 

den Be-schluss

17

16

16

0

 

Auf Anfrage von Verbandsrat Mayer erklärte Geschäftsführer Freund, dass der überwiegende Teil des Leistungsspektrums von BDH abgedeckt werden soll, wobei Herr Ruess anlässlich einer persönlichen Vorsprache erklärt habe, dass von ihm für einzelne Bereiche Fachbüros als Subunternehmen in Anspruch genommen werden.

 

Verbandsvorsitzender Glock informierte noch darüber, dass laut Beschluss aus 2009 die Elektrotechnik bereits an das Ing.-Büro Pfenning, Ochsenfurt vergeben wurde. Von selbiger liege bereits ein Ingenieurvertrag vor, der in der kommenden Sitzung zur Beschlussfassung kommen soll.