Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Ein Entwurf des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung war den Verbandsräten bereits mit der Sitzungsladung zugegangen. Eine kurze Erläuterung des Haushaltes wurde vom Geschäftsführer Freund gegeben, der ebenfalls Fragen zum Haushalt beantwortete.

 

H A U S H A L T S S A T Z U N G

 

des Abwasserzweckverbandes „Südspessart“ (Landkreis Miltenberg) für das Haushaltsjahr 2013

 

Auf Grund der Art. 41 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erläßt der Zweckverband folgende

H a u s h a l t s s a t z u n g:

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

im   V e r w a l t u n g s h a u s h a l t

in den Einnahmen und Ausgaben mit                        1.031.000,00 €

 

und

 

im   V e r m ö g e n s h a u s h a l t

in den Einnahmen und Ausgaben mit                        1.593.100,00 €

 

ab.

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf   1.400.000,00 €   festgesetzt.

 

 

 

                                                                                                                   /2


§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

 

(1)  B e t r i e b s k o s t e n u m l a g e

 

Der durch Gebühren und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von Ausgaben im   V e r w a l t u n g s h a u s h a l t   (Umlagesoll) wird auf   793.700,00 €   festgesetzt und auf die Verbandsmitglieder umgelegt.

Umlegungsschlüssel ist festgelegt nach § 19 der Verbandssatzung.

 

(2)  I n v e s t i t i o n s u m l a g e

 

Der durch Beiträge und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von Ausgaben im   V e r m ö g e n s h a u s h a l t   (Umlagesoll) wird auf   0,00 €   festgesetzt und auf die Verbandsmitglieder umgelegt.

Umlegungsschlüssel ist festgelegt nach § 19 der Verbandssatzung.

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf   200.000,00 €   festgesetzt.

 

§ 6

 

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

 

§ 7

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2013 in Kraft.

 

 

Dorfprozelten, 03.04.2013


Die vorgelegte Haushaltssatzung und der Haushaltsplan des Verbandes  für das Haushaltsjahr 2013 wurde einstimmig beschlossen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwe-send u. stimmbe-rechtigt

für

 

den Be-schluss

gegen

 

den Be-schluss

17

16

16

0