Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0

Der Kämmerer der Verwaltungsgemeinschaft Freund erläuterte der Verbandsversammlung kurz die Eckdaten des Haushaltsplanes für das Jahr 2006. Erfreulich sei, dass aufgrund der wegfallenden Zins- und Tilgungsleistungen eine Absenkung der Betriebskostenumlage ausgewiesen werden kann und das für die beiden Mitgliedsgemeinden ein durchaus erfreuliches Ergebnis sei. Die sparsame aber auch wirtschaftliche Haushaltsführung der Verbandsleitung komme den beiden Mitgliedsgemeinden zu Gute.

 

H A U S H A L T S S A T Z U N G

 

des Schulverbandes Dorf-/Stadtprozelten, Landkreis Miltenberg, für das Haushaltsjahr 2006

 

Auf Grund der Art. 9 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes – BaySchFG -, Art. 40 Abs. 1 KommZG sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Schulverband folgende   H a u s h a l t s s a t z u n g:

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2006 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

im   V e r w a l t u n g s h a u s h a l t

in den Einnahmen und Ausgaben mit                                             178.000,00 €

 

u n d

 

im   V e r m ö g e n s h a u s h a l t

in den Einnahmen und Ausgaben mit                                               10.000,00 €

 

ab.

 

§ 2

 

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

 

 

§ 4

 

S c h u l v e r b a n d s u m l a g e

 

1.    Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im   V e r w a l t u n g s h a u s h a l t   wird für das Haushaltsjahr 2006 auf 141.200,00 € festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt (Verwaltungsumlage).

 

2.    Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01. Oktober 2005 auf 200 Verbandsschüler festgesetzt.

 

3.    Die Verwaltungsumlage wird je Verbandsschüler auf 706,00 € festgesetzt.

 

4.    Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im   V e r m ö g e n s h a u s h a l t   wird für das Haushaltsjahr 2006 auf 10.000,00 € festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt (Investitionsumlage).

 

5.    Der Berechnung der Investitionsumlage wird die Schülerzahl nach dem Stand vom 01. Oktober 2005 mit insgesamt 200 Verbandsschülern zu Grunde gelegt.

 

6.    Die Investitionsumlage wird je Verbandsschüler auf 50,00 € festgesetzt.

 

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 40.000,00 € festgesetzt.

 

§ 6

 

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

 

§ 7

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2006 in Kraft.

 


Dem vorgelegten Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2006 sowie der vorstehenden Satzung wird seitens des Schulverbandsausschusses einstimmig zugestimmt.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwe-send u. stimmbe-rechtigt

für

 

den Be-schluss

gegen

 

den Be-schluss

5

3

3

0