Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Im Vorfeld fand bereits eine Besprechung des Haushaltes in einer Finanzausschusssitzung statt.  

Weiterhin gingen die Unterlagen (Haushaltsplan und Satzung) dem Stadtrat mit der Ladung zu.

 

Der Haushaltsplan mit Satzung und Anlagen liegen dieser Niederschrift bei.

 

Bgmin. Kappes gab die Vorbemerkungen der Kämmerei dem Stadtrat zusammenfassend zur Kenntnis.

 

2. Bgm. Adamek gab seine Stellungnahme für die CSU-Fraktion dem Stadtrat zur Kenntnis. Das Volumen der Investitionen liegt in diesem Jahr mit 39% unter dem Volumen aus 2012.; insgesamt sei der Haushalt um 14% gegenüber 2012 geschrumpft. Trotzdem seien die steigenden Kosten im Bereich KiGa dabei, sowie weiterhin das Bahnhofsumfeld, der Rathausumbau, der Steinbrauch, die Ortsumfahrung und das Dach der alten Schule. Man sei weiterhin bemüht, die Dinge langfristig – für künftige Generationen – zu betrachten und die Ziele mit hohen Fördersummen zu erreichen. Bisher standen insgesamt bei Investitionen von 1,1 Mio. € rd. 58% Fördermittelsummen gegenüber.

Der Fördermittelanteil im HH liegt bei 23% steigt und sichert die Fortführung der geplanten Maßnahmen auch unter schwierigen Bedingungen.

Seitens der CSU-Fraktion wird um Zustimmung für den Haushalt gebeten.

 

Stadtrat Piplat spricht für die SPD-Fraktion und kann die positive Einschätzung der CSU-Fraktion so nicht teilen.

Man sehe mit diesem Haushalt die Spuren der Kostensteigerung bei der Feuerwehr und die wettbewerbsbedingte Sanierung des alten Rathauses und den Kauf der Sparkasse. Die Maßnahmen seien insgesamt sinnvoll und haben sich zeitlich so ergeben.

Er stelle vor allem die Demographische Entwicklung in den Vordergrund und die Abwanderung der Landbevölkerung in die City und bat deshalb bei der Stadtentwicklung „Gas zu geben“; auch seien die Ortsumfahrung und der Hochwasserschutz kein Selbstläufer. Hier einzusparen sei das falsche Signal. Erste Erfolge seien zu erkennen; im Gegenzug empfinde er den Haushalt 2013 als heftige Einsparung. Er appelliere an die Bgmin. einen „Hilferuf“ nach München zu imitieren um Hilfen zu erhalten um sich nicht auch in den nächsten Jahren in der Selbstbeschränkung zu verharren bzw. eine dauerhafte „Verschnaufpause“ hinzunehmen. Er bat darum jetzt nicht zu resignieren und die Stadtentwicklung mit Erfolg zu Ende zu bringen, soweit es der gesetzliche haushaltsrechtliche Rahmen zulässt.

 

Bgmin. Kappes erläuterte, dass der Kämmerer bereits zusätzlich eine Bedarfszuweisung und Stabilisierungshilfe beantragt habe, die nicht im HH berücksichtig ist.

Auch die Bgmin. war dafür nicht zu resignieren und alle Projekte zu Ende zu führen.

Man arbeite stetig an allen Fronten; z.B. sei für den 19.04. wieder eine abschließende Besprechung für die Ortsumfahrung/Hochwasserschutz in Aschaffenburg angesetzt.

 

Abschließend wurde zur Beschlussfassung die nachfolgende Haushaltssatzung vom Kämmerer verlesen.


Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Stadtprozelten folgende   H a u s h a l t s s a t z u n g:

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

im    V e r w a l t u n g s h a u s h a l t

in den Einnahmen und Ausgaben mit         2.603.000,00 €

 

und

 

im   V e r m ö g e n s h a u s h a l t

in den Einnahmen und Ausgaben mit         1.132.100,00 €

 

ab.

 

§ 2

 

Für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird eine Kreditaufnahme in Höhe von   280.000,00 €   festgesetzt.

 

 

§ 3

 

Verpflichtigungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern wurden gegenüber dem Vorjahr nicht geändert. Sie sind wie folgt festgesetzt:

 

1. Grundsteuer

            a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)                   360 v. H.

            b) für die Grundstücke (B)                                                                360 v. H.

 

2. Gewerbesteuer                                                                                         380 v. H.

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 430.000,00 € festgesetzt.

 

§ 6

 

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

 

§ 7

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2013 in Kraft.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwe-send u. stimmbe-rechtigt

für

 

den Be-schluss

gegen

 

den Be-schluss

13

11

11

0