Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0

Im Jahr 2013 findet wieder eine Schöffenwahl statt. Nach § 36 Gerichtsverfahrensgesetz (GVG) i.V.m. der Schöffenbekanntmachung vom 07.11.2012 ist von der Gemeinde Altenbuch bis spätestens 15.05.2013 eine Vorschlagsliste mit 1 zum Schöffenamt geeignete Person aufzustellen, die danach öffentlich anzulegen ist.

 

Nach der öffentlichen Aufforderung vom 07.02.2013 hat sich keine Person für die Benennung in die Schöffen-Vorschlagsliste gemeldet.

 

2. Bürgermeister Bernd Ritzler habe sich bereiterklärt sich auf die Schöffenliste aufstellen zu lassen.


Der Gemeinderat Altenbuch benennt Herrn Bernd Ritzler zur Aufnahme in die Schöffen-Vorschlagsliste.