Im Jahr 2013 findet wieder eine Schöffenwahl statt. Nach § 36 Gerichtsverfahrensgesetz (GVG) i.V.m. der Schöffenbekanntmachung vom 07.11.2012 ist von der Gemeinde Altenbuch bis spätestens 15.05.2013 eine Vorschlagsliste mit 1 zum Schöffenamt geeignete Person aufzustellen, die danach öffentlich anzulegen ist.
Nach der öffentlichen Aufforderung vom 07.02.2013 hat sich keine Person für die Benennung in die Schöffen-Vorschlagsliste gemeldet.
2. Bürgermeister Bernd Ritzler habe sich bereiterklärt sich auf die Schöffenliste aufstellen zu lassen.
Der Gemeinderat Altenbuch benennt Herrn Bernd Ritzler zur Aufnahme in die Schöffen-Vorschlagsliste.