Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 10

Bei den Grundstück – Hauptstr. 64- 66 – handelt es sich um ein sehr steiles Hanggrundstück.

Hierbei wäre unbedingt auf die tatsächlichen Gegebenheiten abzustellen.

 

Eine weitere Andienung des Grundstückes kann nicht befürwortet werden, da die vorhandene Zufahrt keinesfalls eine zweite Reihe andienen kann, bzw. diese in Hinblick auf evtl. spätere Planungen zu sehr verdichtet.

Die jetzige Andienung des Grundstückes durch FFW od. Rettungsdienst ist jetzt schon äußerst schwierig bzw. nicht möglich.

 

Bezüglich der Vorgaben aus dem FPlan war hier nie eine Erweiterung od. Verdichtung der vorhandenen Bebauung angedacht. Dies impliziert gerade die private Grünflächenausweisung um das vorhandene Gebäude.

Die angesprochene WA-Gebietsvorhaltung (FPlan Internum) kann nur in Hinblick einer eventuell späteren Erschließung eines neuen Baugebietes angedacht und sinnvoll sein. Eine Verdichtung oder Zersplitterung dieser Fläche ist auf zukünftige Planungen bzw. Entwicklungsmöglichkeiten nicht Zweckdienlich und würde diese erschweren. 

 

Deshalb ist lt. Sicht der Verwaltung die geplanten Gebäude als im Außenbereich zu betrachten und das gemeindliche Einvernehmen NICHT zu erteilen (gem. § 35 Abs. 2 i.V.m. Abs. 3 Nr. 4 und Nr. 7 BauGB).

 

Wir sehen dieses Vorhaben kritisch in Bezug auf:

 

-           Erschließung

-           Unwirtschaftliche Aufwendungen für Straßen, Sicherheit und Gesundheit

-           Entstehung einer Splittersiedlung bzw. Behinderung evtl. späterer Baugebietsausweisungen.

 

Nachbarunterschriften sind nicht vorhanden.

 


Der Gemeinderat von Altenbuch stimmt der Bauvoranfrage der Immobilien Freistaat Bayern RV Ufr., Georg-Eydel-Str. 13, 97082 Würzburg, zur Bauvoranfrage – Nachverdichtung auf dem Grundstück Fl.Nr. 2532, Gemarkung Unteraltenbuch zu.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwe-send u. stimmbe-rechtigt

für

 

den Be-schluss

gegen

 

den Be-schluss

13

10

0

10

 

Somit abgelehnt.