Das Bauvorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Sau- und Sandäcker II“ (WA-Gebiet).
Das Bauvorhaben stimmt nicht mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes überein, da für den Anbau ein Flachdach gewählt wurde; vorgeschrieben ist ein Satteldach.
Hierfür müsste eine Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB erteilt werden.
Die Nachbarunterschriften sind unvollständig.
Der Gemeinderat von Altenbuch stimmt dem Bauvorhaben des Herrn Wittmayer Andre, Karthäuserstr. 9, 97901 Altenbuch zum Wohnhausanbau auf dem Grundstück Fl.Nr. 308/34, Gemarkung Unteraltenbuch zu.
Hinsichtlich der Überschreitung des Bebauungsplanes „Sau- und Sandäcker“ bezüglich der Dachform des Anbaus (Flachdach) wird Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungs-ergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwe-send u.
stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
13 |
10 |
10 |
0 |