Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Der Kämmerer Herr Freund gab die dem Gremium bereits vorliegenden Vorbemerkungen zum Haushalt 2013 nochmals zusammenfassend zur Kenntnis.

Der Haushaltsplan ging dem Gremium bereits vor der Ladung zu.

 

Zudem schließt die Jahresrechnung 2012 mit einem Sollüberschuss von 24.703,03 € ab. Dieser resultiert aus der Tatsache, dass die Baumaßnahmen aus 2012 noch teilweise im laufenden Jahr abgewickelt werden.

Die Betriebskostenumlage für 2013 sei hoch; erst im Finanzplanungszeitraum bis 2016 kann eine geringe Absenkung erfolgen. Die Prognose für die Schülerzahlen ist sinkend, was sich auch erhöhend auf die Umlage auswirkt. Die Einsparungen bei den Betriebskosten waren sinnvoll, konnten aber aufgrund der Preissteigerungen beim Strom nur kompensiert werden. Positiv sei zu bemerken, dass im Schwimmbadbetrieb Mehreinnahmen (vermehrten Kursangebot)  zu verzeichnen sind. Auch die Tilgungsrate sei für die nächsten Jahre gleichbleibend.

 

Der Kämmerer merkte an, dass die Personalkosten im Schwimmbadbereich zwar durch die Einstellung der Schwimmmeisterin gestiegen seien, hier aber auch Mehreinnahmen durch die gute Arbeit gegenüberstehen.

 

Verbandsrat Wolz hatte mehrere Fragen zu einzelnen Posten im Haushaltsplan, die direkt vom Kämmerer Freund beantwortet werden konnten.

 

Verbandsrat Wolz sprach auch die Kosten der Ganztagsbetreuung an und bat um eine Gegenüberstellung der Zuschüsse/Kosten sowie bat um einen Nachweis der Anwesenheit der betreffenden Schüler bzw. die Kontrolle darüber.

 

Verbandsrat Roth führte hierzu aus, dass der Besuch der Ganztagsschule stabil sei. Dies könne er anhand der beförderten Schüler nachempfinden.


Haushaltssatzung

 

des Schulverbandes Faulbach, Landkreis Miltenberg, für

 

das Haushaltsjahr 2013

 

Auf Grund der Art. 9 des Bayrischen Schulfinanzierungsgesetzes – BaySchFG-, Art. 40 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Schulverband folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit                                                 904.500  Euro

und

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit                                                   288.200  Euro

ab.

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag für Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitions-

förderungsmaßnahmen wird auf                                                                       120.000  Euro

festgesetzt

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

 

Betriebskostenumlage

1. Der durch Gebühren und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt (Umlagesoll) wird auf                                                    721.300  Euro festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt(Verwaltungsumlage)

 

2. Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01. Oktober 2012 auf 284 Verbandsschüler festgesetzt.

 

3. Die Verwaltungsumlage wird je Verbandsschüler auf 2.539,79 € festgesetzt.

 

Investitionsumlage

1.Der durch Beiträge und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von

Ausgaben im Vermögenshaushalt (Umlagesoll wird auf                           12.300  Euro

Festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes Umgelegt (Investitionsumlage).

 

2. Für die Berechnung der Investitionsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01. Oktober 2012 auf 284 Verbandsschüler festgesetzt.

 

3. Die Investitionsumlage wird je Verbandsschüler auf 43,31 € festgesetzt.

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben

nach dem Haushaltsplan wird auf                                                                    150.000 Euro

festgesetzt.

 

§ 6

 

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

 

§ 7

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2013 in Kraft

 


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwe-send u. stimmbe-rechtigt

für

 

den Be-schluss

gegen

 

den Be-schluss

7

7

7

0