Der Kämmerer Herr Freund gab die dem Gremium bereits vorliegenden Vorbemerkungen zum Haushalt 2013 nochmals zusammenfassend zur Kenntnis.
Der Haushaltsplan ging dem Gremium bereits vor der Ladung zu.
Zudem schließt die Jahresrechnung 2012 mit einem Sollüberschuss von 24.703,03 € ab. Dieser resultiert aus der Tatsache, dass die Baumaßnahmen aus 2012 noch teilweise im laufenden Jahr abgewickelt werden.
Die Betriebskostenumlage für 2013 sei hoch; erst im Finanzplanungszeitraum bis 2016 kann eine geringe Absenkung erfolgen. Die Prognose für die Schülerzahlen ist sinkend, was sich auch erhöhend auf die Umlage auswirkt. Die Einsparungen bei den Betriebskosten waren sinnvoll, konnten aber aufgrund der Preissteigerungen beim Strom nur kompensiert werden. Positiv sei zu bemerken, dass im Schwimmbadbetrieb Mehreinnahmen (vermehrten Kursangebot) zu verzeichnen sind. Auch die Tilgungsrate sei für die nächsten Jahre gleichbleibend.
Der Kämmerer merkte an, dass die Personalkosten im Schwimmbadbereich zwar durch die Einstellung der Schwimmmeisterin gestiegen seien, hier aber auch Mehreinnahmen durch die gute Arbeit gegenüberstehen.
Verbandsrat Wolz hatte mehrere Fragen zu einzelnen Posten im Haushaltsplan, die direkt vom Kämmerer Freund beantwortet werden konnten.
Verbandsrat Wolz sprach auch die Kosten der Ganztagsbetreuung an und bat um eine Gegenüberstellung der Zuschüsse/Kosten sowie bat um einen Nachweis der Anwesenheit der betreffenden Schüler bzw. die Kontrolle darüber.
Verbandsrat Roth führte hierzu aus, dass der Besuch der Ganztagsschule stabil sei. Dies könne er anhand der beförderten Schüler nachempfinden.
Haushaltssatzung
des Schulverbandes Faulbach, Landkreis Miltenberg, für
das Haushaltsjahr 2013
Auf Grund der Art. 9 des Bayrischen Schulfinanzierungsgesetzes – BaySchFG-, Art. 40 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Schulverband folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 904.500 Euro
und
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 288.200 Euro
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag für Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitions-
förderungsmaßnahmen wird auf 120.000 Euro
festgesetzt
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Betriebskostenumlage
1. Der durch Gebühren und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt (Umlagesoll) wird auf 721.300 Euro festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt(Verwaltungsumlage)
2. Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01. Oktober 2012 auf 284 Verbandsschüler festgesetzt.
3. Die Verwaltungsumlage wird je Verbandsschüler auf 2.539,79 € festgesetzt.
Investitionsumlage
1.Der durch Beiträge und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von
Ausgaben im Vermögenshaushalt (Umlagesoll wird auf 12.300 Euro
Festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes Umgelegt (Investitionsumlage).
2. Für die Berechnung der Investitionsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01. Oktober 2012 auf 284 Verbandsschüler festgesetzt.
3. Die Investitionsumlage wird je Verbandsschüler auf 43,31 € festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben
nach dem Haushaltsplan wird auf 150.000 Euro
festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2013 in Kraft
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungs-ergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwe-send u.
stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
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7 |
7 |
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