Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Um den weiteren Anforderungen der Feststellungen des BKPV Rechnung zu tragen, müssten auch die Schlammbelastung und EW-Größe von der Verbandsversammlung beschlossen werden.

Der von unserer Kläranlage gefahrene Wert bei der Schlammtrockensubstanz von 8 g/l entspricht nicht den Regeln der Technik (DWA-Arbeitsblatt A 131).

Hiernach wäre ein Wert von 5 g/l vorgegeben, was – wie vom BKPV ausgeführt - ein rd. 30% größeres Belebungsbecken erfordern würde.

 

Eine Beibehaltung des gegebenen Wertes von 8 g/l müsste – auch gegenüber dem Planungsbüro – von der Verbandsversammlung beschlussmäßig dokumentiert werden.

 

Ähnlich verhält es sich mit der EW-Größe unserer Kläranlage: Die ursprünglich einmal angedachte Erweiterung auf 18.000 EW erscheint nach der Stellungnahme des BKPV nicht angezeigt. Es liegt eine wasserrechtliche Genehmigung für den Betrieb der Kläranlage bis zum 3.12.2024 mit 16.000 EW vor.

Für die weiteren Planungen sollte der – vom BKPV bei einer mittleren Auslastung im Jahr 2010 ermittelte – und auch vom Planungsbüro BDH realistisch betrachtete Wert von 12.000 EW der weiteren Planung zu Grunde gelegt werden.

 

Auch hierzu sollt eine beschlussmäßige Dokumentation durch die Verbandsversammlung erfolgen.

 

Auf Anfrage erklärte Herr Ruess, dass sein Büro eine entsprechende Beschlussfassung durch den Verband für notwendig erachte, da sie als Ingenieurbüro von den anerkannten Regeln der Technik abweichen und für sie durch den Beschluss eine Freistellung erfolgt.

Auf Vorschlag von Verbandsrat Weber soll der Beschlussvorschlag um eine Begründung der Handlungsweise der Verbandsversammlung ergänzt werden. Herr Ruess erläuterte auf Anfrage auch, dass auch bei einer künftigen Änderung dieses Schlammtrockensubstanzwertes, maßgebend für die Überwachungsbehörden die Ablaufwerte der Kläranlage seien. Erst bei einer Nichteinhaltung der Ablaufwerte, sei Handlungsbedarf gegeben, wobei eine Erweiterung der Kläranlage jeder Zeit aufgrund des vorhandenen Geländes möglich sei.


Die Verbandsversammlung beschließt die derzeitige Schlammbelastung mit 8 mg/l beizubehalten und der weiteren Planung für den Ausbau der Kläranlage zu Grunde zu legen.

Der Verbandsversammlung erscheint diese Abweichung von den anerkannten Regeln der Technik als sachgerechte Lösung unter Bezugnahme auf die Ausführungen des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes in seinem Prüfbericht von 28.05.2013 Seite 6, worin unter anderem das Merkblatt 4.4/12 des Bayerischen Landesamtes für Umwelt vom 21.07.2011 zitiert wird. 

 

Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwe-send u. stimmbe-rechtigt

für

 

den Be-schluss

gegen

 

den Be-schluss

17

15

15

0

 

Die Verbandsversammlung beschließt für den weiteren Ausbau / die Planung der Kläranlagensanierung eine Ausbaugröße von 12.000 EW zu Grunde zu legen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwe-send u. stimmbe-rechtigt

für

 

den Be-schluss

gegen

 

den Be-schluss

17

15

15

0